Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte, ließ der Zweite Senat den Verbotsantrag zur Verhandlung zu. Demnach wurden drei Verhandlungstage vom 1. bis zum 3. März 2016 anberaumt.
Das NPD-Verbot war im Dezember 2013 vom Bundesrat beantragt worden; der Bundestag hatte den Antrag nicht unterstützt. 2003 war ein erster Vorstoß zum Verbot der NPD gescheitert, weil nach Überzeugung der Karlsruher Richter nicht klar war, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf Äußerungen der Parteispitze hatte. (APA)
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