Er ließ sich von dem Beamten am anderen Ende der Leitung auch nicht davon überzeugen, dass er sich mit solchen Anrufen strafbar mache.
Beim vierten Telefonat in dieser Sache wurde der 40-Jährige dann nach der gewünschten Wodka-Marke und der Lieferanschrift befragt. Bereitwillig gab er beides sofort an und bekräftigte auch, den Wodka selbstverständlich bezahlen zu wollen. An der angegebenen Anschrift konnte der Besteller allerdings nicht angetroffen werden.
Später wurde die Polizei zu einer Ruhestörung gerufen. Dort trafen die Beamten den Wodka-Liebhaber und wurden gleich mit seiner Beschwerde konfrontiert, dass die Bestellung noch nicht geliefert worden sei. Die Polizei stellte die Personalien des Mannes fest. “Anstatt der Lieferung des Getränkes erwartet ihn nun eine Anzeige wegen der missbräuchlichen Benutzung von Notrufen”, erklärte die Polizei in Dillenburg.
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