In dem eintägigen Berufungsverfahren hatte Mahler, eine der bekanntesten Personen der deutschen Extremistenszene, erneut Freispruch beantragt.
Die Kammer befand den früheren Anwalt der rechtsextremistischen NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) schuldig, den verbotenen Gruß einigen Gesinnungsgenossen bei einem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus gezeigt zu haben. Dafür verurteilte das Amtsgericht Cottbus Mahler bereits im vergangenen November zu sechs Monaten Haft. In der 70er Jahren saß Mahler wegen Linksterrorismus im Gefängnis, später wechselte er ins rechtsextreme Lager.
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