Die Abgabe muss allerdings noch der europarechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission standhalten. Brüssel hat bereits angekündigt, die Maut genau unter die Lupe zu nehmen. Denn die Abgabe zahlen unterm Strich nur die ausländischen Fahrer, Inländer sollen ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen. Das EU-Recht untersagt aber die Benachteiligung von Ausländern.
Stöger drängt auf rasche Prüfung
“Werte Kommissarin, ich darf Sie mit diesem Schreiben eindringlich ersuchen, so rasch wie möglich seitens der Kommission das Prüfungsverfahren im Hinblick auf die EU-Konformität dieser Maut zu veranlassen”, heißt es im Stöger-Schreiben an Bulc. Der österreichische Verkehrsminister will die EU-Verkehrskommissarin auch beim nächsten Ministerrat im Juni auf das Thema ansprechen.
Innsbrucker Gutachten ortet Verstöße
Dem Stöger-Schreiben beigefügt ist die Kurzfassung eines europarechtlichen Universitätsgutachtens des Innsbrucker Rechtsprofessors Walter Obwexer. Das Gutachten befasst sich mit der Vereinbarkeit der geplanten Infrastrukturabgabe für Pkw und Wohnmobile (Pkw-“Maut”) in Deutschland mit dem Unionsrecht. Das Infrastrukturabgabengesetz verstößt nach Ansicht von Obwexer in Kombination mit dem zeitgleich beschlossenen zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz in mehreren Punkten gegen das geltende Unionsrecht.
“Indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit”
“Die Koppelung der im Kern nicht diskriminierend ausgestalteten Infrastrukturabgabe mit einer zeitnah zu realisierenden und inhaltlich vollständig korrespondierenden Senkung der Kfz-Steuer (Steuerentlastungsbetrag) für Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen (Pkw und Wohnmobilen) stellt eine indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar”, heißt es im Gutachten.
(APA)
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