Es müsse hier eine Gleichbehandlung mit Eheleuten und Alleinstehenden geben, forderte die Justizministerkonferenz in einem am Donnerstag mehrheitlich gefassten Beschluss. “Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle”, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), nach Beratungen mit seinen Kollegen in Berlin. Entscheidend sei “die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind”.
Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass auch die FDP dem Vorschlag positiv gegenüberstehe. Die Union lehne ihn aber ab. Deshalb sei hier die Einigung auf eine Regelung nicht möglich. Bisher können in einer Eingetragenen Partnerschaft lebende Homosexuelle lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren.
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