Nach wachsenden Protesten gegen die vorgesehene Sperrung von Web-Seiten soll der Gesetzentwurf geändert werden. Wie der zuständige SPD-Abgeordnete Martin Dörmann am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte, sind die Unions-Parteien auf die Bedenken der Sozialdemokraten eingegangen. So solle jetzt ein Spezialgesetz (“Zugangserschwerungsgesetz”) für eine Einschränkung der Blockaden sorgen. Darin werde klargestellt, dass die Sperren nicht auf weitere Bereiche ausgeweitet werden könnten. Bisher war vorgesehen, die Neuregelung im Telemediengesetz zu verankern.
Nach Angaben des SPD-Abgeordneten sollen Internetnutzer, die künftig vor den Stoppschildern für Kinderporno-Seiten landen, auch keine Strafverfolgung befürchten müssen. Zudem solle das neue Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet werden und danach automatisch auslaufen, um eine Auswertung zu ermöglichen.
Mit CDU/CSU vereinbart worden sei weiter, dass die Filterliste des Bundeskriminalamts von einem fünfköpfigen Gremium kontrolliert wird. Mindestens drei Mitglieder müssten die Befähigung zum Richteramt haben. Das Gesetz wird voraussichtlich mit den Änderungen am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden, wenn die Fraktionen vorher zustimmen.
Gegen die von der Koalition geplante Sperrung hat sich in der Internet-Community heftiger Widerstand formiert. Eine Protest- Petition wird inzwischen von weit über 100.000 Unterzeichnern unterstützt. Befürchtet wird ein Einstieg in die “Internet-Zensur”.
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