7573 Stimmberechtigte legten ein Nein in die Urne, 2623 ein Ja. Die Stimmbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Der Gesetzesentwurf wurde in allen elf Gemeinden abgelehnt.
Bekämpft worden war die Vorlage vor allem aus Kreisen der Bevölkerung. Das neue Gesetz sei unnötig und schaffe eine weitere Überreglementierung, wurde argumentiert. Großen Unmut hatte besonders eine Bestimmung ausgelöst, wonach die Gemeinden ihre Bauzonen erst dann hätten erweitern können, wenn 80 Prozent der Zone überbaut sind.
Das Raumplanungsgesetz, das die Regierung dem Volk im Auftrag des Parlaments unterbreitete, hätte verschiedene planungsrechtliche Bestimmungen des Baugesetzes aus dem Jahre 1947 ablösen sollen.;
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