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Der Weg zur neuen Regierung

Größe des Stadtsenats ist variabel
Größe des Stadtsenats ist variabel ©APA/HERBERT P. OCZERET
Nachdem die Wien-Wahl 2010 geschlagen ist, beginnt nun zum 15. Mal seit 1945 die Abfolge jener Ereignisse, an deren Ende die Regierung der Hauptstadt steht.

Nun stehen allerdings zunächst -  für Wiener Verhältnisse nachgerade eine Besonderheit -  Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien an. SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl hatte bereits am gestrigen Wahlabend Ende November als Zeitpunkt für das Zustandekommen einer Koalition ausgegeben.

Eine dezidierte Frist für die dann notwendig werdende konstituierende Sitzung des Gemeinderats sieht die Stadtverfassung allerdings nicht vor. In dieser Sitzung wählt das Gremium zunächst den Bürgermeister. Dieser muss dem Gremium zwar nicht angehören, aber zu ihm wählbar sein. Der Bürgermeister ist zugleich Landeshauptmann von Wien und wird als solcher vom Bundespräsidenten auf die Bundesverfassung angelobt.

Darauf folgt die eigentliche Bildung der Regierung, des sogenannten Stadtsenats. Als Besonderheit in Österreich setzt sich das Gremium aus amtsführenden Stadträten, die einem Ressort vorstehen, und nicht amtsführenden Stadträten zusammen. Wer welcher Geschäftsgruppe des Magistrats vorsteht und damit de facto die Regierung trägt, entscheidet der Gemeinderat mit Mehrheitsbeschluss.

Von 1945 bis 1996 und dann wieder zwischen 2001 und 2010 hatte die SPÖ die absolute Mehrheit im Gemeinderat inne. Sie hätte in dieser Zeit alle amtsführenden Posten besetzen können, hat der ÖVP aber von 1945 bis 1973 freiwillig amtsführende Regierungsämter zugestanden. Seit dem Auseinanderbrechen dieser Koalition stellte die SPÖ, abgesehen von der rot-schwarzen Koalition von 1996 bis 2001, sämtliche amtsführenden Stadträte in dem meist 14-köpfigen Gremium.

Über die Zahl der Stadträte, die zwischen neun und 15 liegen muss, entscheidet der Gemeinderat mit Mehrheitsbeschluss. Auf Vertretung im Stadtsenat haben alle Gemeinderatsparteien “nach Maßgabe ihrer Stärke” Anspruch, so die Stadtverfassung. Es handelt sich also um eine Proporzregierung. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach dem D’Hondtschen System, weshalb es bei kleineren Partei von der Größe des Stadtsenats abhängt, ob sie einen Platz erhalten. In der abgelaufenen Legislaturperiode fasste das Gremium 13 Köpfe – was den Verlust eines Stadtrats für die FPÖ bedeutete.

Zwei der Stadträte werden außerdem vom Gemeinderat zu Vizebürgermeistern gewählt. Laut Verfassung steht der erste Vizebürgermeister der stärksten, der andere der zweitstärksten Partei des Gemeinderates zu. Diese kommt allerdings nur dann zwingend zum Zug, wenn sie wenigstens ein Drittel der Mandate errungen hat. 1969 und 1973 scheiterte die ÖVP an dieser Hürde, nahm sie jedoch zwischen 1978 und 1987 wieder. Sie stellte deshalb einen Vizebürgermeister, der allerdings kein Ressort zu verwalten hatte. In der rot-schwarzen Koalition zwischen 1996 und 2001 hatte nochmals Bernhard Görg den Posten inne, obwohl die VP nur 15 anstelle der notwendigen 34 Mandate erreicht hatte – die SPÖ hatte ihn bei der Wahl unterstützt.

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