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Der Ruf nach Diskontern

©VN/ Andreas Uher
Spritpreis. Die Wintermonate zeigen es überdeutlich: In Sachen Sprit-Preisgestaltung werden die Tourismus-Destinationen Vorarlberg und Tirol von den Öl-Multis massiv benachteiligt.

Kostete am Montag ein Liter Diesel in Vorarlberg an der günstigsten Tankstelle 1,032 Euro, war der Liter Sprit etwa in Kärnten bereits um 0,932 Euro erhältlich – und damit um zehn Cent günstiger als hierzulande. Aufgrund des hohen Spritpreis-Niveaus gilt Vorarlberg als ideales Niederlassungsgebiet für Diskont-Betreiber, wie bereits die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) feststellte. Doch wie die Billig-Tankstellen ins Land holen? Darüber herrscht auch beim Autofahrerclub ÖAMTC derzeit nur Rätselraten.

Rätselraten um Friesacher

“Wir werden demnächst mit verschiedenen Diskontern erneut Kontakt aufnehmen”, bestätigt ÖAMTC-Sprecher Jürgen Wagner gegenüber den VN – unter anderem mit dem Betreiber der Hofer-Tankstellen in Salzburg, Markus Friesacher. “Die Rahmenbedingungen sind für Diskont-Betreiber nach wie vor optimal”,  verweist Wagner auf die BWB-Studie. Inwiefern Friesacher jedoch an einer Ausweitung des Tankstellen-Netzes interessiert ist, ist derzeit völlig unklar. Der Salzburger lässt sich auch nach Eröffnung seiner Niederlassungen in Salzburg nicht in die Karten schauen. Fakt ist jedoch: Die Hofer-Tankstellen hatten massiven Einfluss auf das Preis-Niveau in Salzburg, mutierte das Bundesland doch in kürzester Zeit von der zweitteuersten zur zweitgünstigsten Sprit-Region. Grundsätzlich habe sich durch den BWB-Bericht, in welchem die Argumente der Öl-Multis bezüglich der Spritpreis-Gestaltung allesamt widerlegt wurden, nichts an der Praxis geändert. Dabei würden nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben immer eingehalten. “Bei uns haben sich einige Autofahrer gemeldet, die beobachtet haben, wie die Preise während des Tages erhöht wurden”, so Wagner. Die seit 1. Juli vergangenen Jahres geltende Verordnung würde dies den Betreibern jedoch untersagen.

Geringe Strafe

Von diesbezüglichen Erfahrungen der Autofahrer weiß auch AK-Konsumentenschützer Paul Rusching zu berichten. “Das ist aber sehr schwer nachzuweisen, die bloße Behauptung reicht da nicht”, sagt er. Doch auch wenn den Multis diesbezügliche Verstöße nachgewiesen werden könnten: Das Strafausmaß bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnung des Wirtschaftsministeriums ist äußerst gering. Bis zu maximal 2100 Euro würden laut Rusching bei einer Übertretung fällig. Unverändert bleibt indes die von den Betreibern angewendete Preisgestaltungs-Praxis aufgrund der Verordnung: Um Mitternacht, respektive bei Öffnung der Tankstelle, werden die Preise relativ hoch angesetzt, um sie im Laufe des Tages auf ein “normales” Niveau einpendeln zu lassen.

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