Der Querschnittgelähmte kann jetzt wieder gehen

Sein Rechtsanwalt Andreas Brandtner sprach gestern von einem Wunder. Sein Mandant war nach einem schweren Skiunfall monatelang querschnittgelähmt. Mittlerweile kann der 44-Jährige wieder gehen.
Sieben Monate lang sei er querschnittgelähmt gewesen und deshalb im Rollstuhl gesessen, sagte der gebürtige Montafoner. In der Rehabilitation sei ihm zugute gekommen, dass er ein Sportler gewesen sei. Im September 2011 habe er wieder gehen können.
Im Jänner 2011 hatte der Jurist auf dem Schrunser Hochjoch einen schweren Skiunfall erlitten. Deswegen führt er jetzt einen Schadenersatzprozess gegen den Pistenbetreiber. Der Kläger fordert von den Silvretta Bergbahnen 159.000 Euro und dabei vor allem Schmerzensgeld. In dem anhängigen Zivilprozess fand gestern am Landesgericht Feldkirch die letzte erstinstanzliche Verhandlung statt. Das Urteil von Richterin Marlene Ender wird schriftlich ergehen. Auf der Talabfahrt war der geübte Skifahrer im ihm bestens bekannten Pistenabschnitt, der sich Kanonenrohr nennt, zu Sturz gekommen. Bei einer Unebenheit habe es ihn ausgehoben, sagte der Kläger gestern bei seiner gerichtlichen Einvernahme. Er sei über den talseitigen Pistenrand hinaus in den Wald gestürzt. Dort sei er gegen einen Baum geprallt. Dabei habe er sich 28 Knochenbrüche zugezogen.
Gefährliche Strecke
Die Bergbahnen seien ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen und deshalb haftbar zu machen, meint Klagsvertreter Brandtner. Denn das Kanonenrohr sei eine gefährliche, aber nicht abgesicherte Streckenpassage. 2002 sei ein Skifahrer tödlich verunglückt, der gegen dieselbe Baumgruppe wie sein Mandant geprallt sei. 2012 sei ein 18-jähriger Deutscher im Kanonenrohr ebenso tödlich verunglückt wie 1976 ein anderer Skiläufer. An der Unfallstelle seines Mandanten hätten Bäume schon längst entfernt oder Fangnetze angebracht werden müssen.
Für den bedauerlichen Unfall sei der Kläger selbst verantwortlich, weil er zu schnell gefahren sei, entgegnete Beklagtenvertreter Alexander Wittwer. Den Bergbahnen sei es wirtschaftlich nicht zumutbar, bei der durch einen Wald führenden Talabfahrt Fangnetze anzubringen oder noch mehr Rodungen vorzunehmen.
Durchs Kanonenrohr führte in den 1970er-Jahren die Abfahrtsstrecke im Weltcup der Damen bei den Goldschlüsselrennen. Der Vater des Klägers war damals nach eigenen Angaben Streckenchef und ließ Strohballen und Zäune anbringen.
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