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Der Paketbote und das verschwundene Geld

Die Richterin am Landesgericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei.
Die Richterin am Landesgericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei. ©Stiplovsek
46-jähriger Tschetschene von Veruntreuung im Zweifel freigesprochen: Er behauptete, dass ihm Nachname-Geld in Höhe von 3300 Euro bei einem Einbruch gestohlen wurde.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der Paketzusteller hat an einem Samstag im November 2017 ein Paket zugestellt. Dafür hat er beim Kunden den Nachnahmebetrag von 3317 Euro kassiert, das Geld jedoch nie beim Arbeitgeber abgeliefert. Wohin das Geld verschwunden ist, bleibt auch nach dem Prozess ungeklärt. Für den Staatsanwalt war am Ende der gestrigen Strafverhandlung am Landesgericht Feldkirch klar, dass der Angeklagte einen Einbruchsdiebstahl in seine Wohnung vorgetäuscht habe. Damit habe er zu vertuschen versucht, dass er 3317 Euro veruntreut habe. Deshalb sei der Angeklagte wegen Veruntreuung, Vortäuschung einer Straftat und ­falscher Zeugenaussage vor der Polizei schuldig zu sprechen, sagte der Ankläger.

Nicht zu widerlegen

Die Strafrichterin sprach den Angeklagten aber im Zweifel frei. Sie folgte den Angaben des Angeklagten, die aus ihrer Sicht nicht zu widerlegen waren. Der angeklagte Tschetschene gab vor der Polizei und vor Gericht zu Protokoll, er habe an jenem Samstag das einkassierte Geld in seinem Zimmer in einem Kasten verwahrt. Er habe den Betrag am Montag seinem Arbeitgeber übergeben wollen.

Am Tag darauf, am Sonntag, erstattete der 46-Jährige Anzeige bei der Polizei: Jemand habe bei einem Einbruchsdiebstahl in sein Zimmer die im Kleiderkasten versteckten 3317 Euro gefunden und gestohlen. Die Polizei ermittelte und kam zum Schluss, es sei aufgrund der Spurenlage möglich, dass ein Einbruch erfolgt sei.

In Geldnot

Merkwürdig fand die Richterin allerdings, dass der Angeklagte am Montag zuerst zu seinem Chef gesagt hatte, er habe vergessen, bei ihm das Geld für das gelieferte Paket abzugeben. Zudem befand sich der geschiedene Vater mehrerer Kinder in Geldnot. Das lasse zwar die Vermutung zu, dass er das Geld veruntreut habe. Jedoch könne nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden.

Betrug

Verurteilt wurde der unbescholtene Angeklagte gestern freilich wegen eines anderen Vorwurfs. Er gab zu, zwischen Oktober und November 2017 bei einer Unterländer Tankstelle auf Lieferschein getankt, aber die Gesamtrechnung von 1500 Euro nicht bezahlt zu haben. Er habe wegen seiner angespannten finanziellen Lage von vornherein gewusst, dass er die Rechnungen nicht begleichen könne.

Wegen Betrugs wurde über den Arbeiter eine (nicht rechtskräftige) teilbedingte Geldstrafe von 560 Euro (80 Tagessätze zu je sieben Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 280 Euro. Zudem hat er der Tankstelle 1500 Euro zu überweisen.

(NEUE)

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