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Der Mann gibt den Namen vor

Wenige Männer nehmen nach der Hochzeit Familiennamen der Ehefrau an.  Brautpaare haben nach der Eheschließung die Möglichkeit, ihren neuen Namen auszusuchen.

Theoretisch sind dabei viele Varianten denkbar, in der Praxis ist es jedoch so, dass noch immer vielfach die Frau den Familiennamen ihres Mannes annimmt. Laut Statistik entscheiden sich dafür rund drei Viertel aller Vorarlbergerinnen. Sehr selten kommt im Ländle der umgekehrte Fall vor.

Dass beide ihre Geburtsnamen beibehalten ist da schon häufiger, liegt aber immer noch bei unter zehn Prozent aller Eheschließungen. Bleibt der Doppelname, der in den letzten Jahren gehäufter angenommen wird. Allerdings sind die Schwankungen je nach Region vor. Im ländlichen Bereich stellt das Tragen beider Familiennamen nach wie vor die Ausnahme dar, während im städtischen Raum die Häufigkeit zwischen 12 und 18 Prozent beträgt. Eigenartig ist, dass bei einem Doppelname fast immer der Mann das Vorrecht hat. Sein Familienname wird an erster Stelle gereiht, der seiner Frau an zweiter. „Im letzten Jahr war es bei einem Fall umgekehrt“, liest der Feldkircher Standesbeamte Thomas Ender aus der Statistik.

Warum bei der Namensführung die Tradition dominiert, erklärt sich sein Dornbirner Berufskollege Reinhard Weiß folgendermaßen: „Gewachsenes wird nicht so schnell geändert. Auch im Ausland ist der Trend ähnlich.“

Namensführung

Namensführung nach der Eheschließung: Nach österreichischem Recht bestimmen die Verlobten bei der Anmeldung zur Eheschließung (spätestens bei der Trauung) welchen Familiennamen sie in der Ehe führen.

Gemeinsamer Familienname: Zum gemeinsamen Familiennamen kann der Familienname des Mannes oder der Familienname der Frau bestimmt werden.

Doppelname: Derjenige Partner, der den Familiennamen des anderen annimmt, kann einen Doppelnamen führen, d.h. seinen bisherigen Familiennamen dem neuen Familiennamen voran- oder nachstellen. Diesen Doppelnamen kann aber nur derjenige Partner führen, der den Familiennamen des anderen annimmt. Ein Doppelname für beide Ehepartner, wie auch für die Kinder, ist nicht möglich.

Getrennte Namensführung: Weiters besteht die Möglichkeit, dass jeder Ehepartner seinen Familiennamen beibehält (getrennte Namensführung) und sich bei der Eheschließung am Familiennamen der Ehepartner nichts ändert.

Welchen Namen die Frau bzw. der Mann in der Ehe trägt, muss spätestens am Hochzeitstag entschieden werden.

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