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Der Kleingarten – das überschaubare Paradies der Städter

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Der Schrebergarten heißt eigentlich Kleingarten und ist die grüne Lunge der Stadt. In Wien gibt es an die 30.000 Kleingärtner. Für sie beginnt jetzt die Zeit des großen Sprießens vor der Haustüre.

„Was soll mei Bua in Stalingrad, haben wir dort einen Schrebergarten?“ Mit diesem legendären Satz zeigt Karl Merkatz, der einen unbeugsamen Fleischhauer spielt, im Film „Der Bockerer“ die Wiedersinnigkeit des deutschen Angriffskriegs gegen Russland auf. Er zeigt aber auch, wie sehr der Kleingarten im Gemüt der Österreicher verankert ist. Vor allem in den Städten.

Als „grüne Oasen in der Stadt“ werden diese Rückzugsgebiete gerne bezeichnet. Es sind die Areale mit der höchsten Gartenzwergdichte der Stadt. Allein die Stadt Wien besitzt 15.000 Kleingärten, die sie verpachtet hat. In der Anfangszeit der Kleingartenbewegung, nach dem ersten Weltkrieg, dienten die Gärten ausschließlich der Lebensmittelproduktion. Man baute also Erdäpfel, Zwiebel und Zeller an, um über die Runden zu kommen. Bei Wind und Wetter wurde ins „Schutzhaus“ eingekehrt. Das „Schutzhaus Waidecker“ in Ottakring oder das „Schutzhaus Zukunft“ auf der Schmelz verweisen mit ihren Namen und ihrem herben Charme auf diese Vergangenheit.

Baubegrenzungen dienen dem Erhalt des grünen Charakters der Kleingartensiedlungen

Heute wohnen die unterschiedlichsten Menschen in Kleingärten. In Wien ist es seit mehr als 20 Jahren erlaubt, ganzjährig dort zu wohnen. Seitdem wachsen immer mehr nach Höhe und Ausmaß streng reglementierten Häuschen aus dem Kleingartenboden. Die gesetzlich festgelegte Begrenzung der Baudimension dient dem grünen Charakter der Kleingartensiedlungen. Würden alle bauen, wie sie wollten, wäre kaum mehr ein grünes Plätzchen übrig, so die Sorge der Behörde.

Wie dem auch sei: Ein Spaziergang durch eine Kleingartensiedlung gibt tiefe Einblicke in die Seelen der Pächter. Da gibt es prachtvolle Obstbäume, akkurat gestutzte Thujenhecken, mit Nagelscheren getrimmte Rasen und knurrende Wachhunde.

Natürlich gibt es die Österreichische Kleingartenzeitung, es gibt Bücher mit Kleingartenrezepten und es gibt diverse Kleingartenpreise für die liebevollsten Gestaltungen des kleinen Himmelreichs. Erholung und Gärtnerei sind sogar Pflicht, denn wie besagt § 1 des Wiener Kleingartengesetzes? „Kleingärten sind vorwiegend gärtnerisch genutzte Grundflächen, die der individuellen Erholung oder dem Wohnen dienen, jedoch nicht erwerbsmäßig genutzt werden.“

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