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Der 3. harte Lockdown - Alle Eckpunkte im Überblick

©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Samstag rund um die Uhr, Kontakte werden stark eingeschränkt. Den Handel wird der 3. Lockdown erneut Milliarden kosten.
3. Lockdown trifft Händler und Friseure hart

Der dritte "harte" Corona-Lockdown mit Start am 26. Dezember bringt wieder scharfe Einschränkungen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann rund um die Uhr, Kontakte werden stark eingeschränkt. Der Handel ist bis auf Grundversorger geschlossen, Gastronomie, Beherbergungs-, Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben zu. Die Schulen gehen bis 17. Jänner in den Distanz-Unterricht, sonst endet der Lockdown am 24. Jänner. Ein "Freitesten" soll aber eine Verkürzung um 1 Woche ermöglichen.

Für den 24. und 25. Dezember wurden hingegen die schon jetzt bestehenden Einschränkungen aufgeweicht: An diesen beiden Tagen sind Treffen von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten möglich, auch gelten die Ausgangsbeschränkungen bis Mitternacht am 25. Dezember nicht.

3. Lockdown ab 26. Dezember: Ausgangssperre auch zu Silvester

Die Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung vom 18.12.2020.

Im Folgenden ein Überblick über die einzelnen Lockdown-Punkte:

DAUER

Der Lockdown startet am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem Stefanitag (26. Dezember) und endet für alle am 24. Jänner. Allerdings ist die Möglichkeit eines "Freitestens" Mitte Jänner geplant: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann einen negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden - eine Woche früher als die Testverweigerer.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Die Ausgangsbeschränkungen gelten künftig wieder rund um die Uhr. Der eigene private Wohnbereich darf dann auch tagsüber nur aus den bekannten bestimmten Gründen verlassen werden. Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa der Einkauf) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" ist erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls wieder unter die Ausnahmen.

KONTAKT-REGELUNGEN und FEIERTAGS-AUSNAHMEN

Kontakte sind ab 26. Dezember wieder stark eingeschränkt. Ab dann gilt, dass Treffen zwischen einem Haushalt (eine oder mehrere Personen) nur mit einer Einzelperson eines anderen Haushaltes gestattet sind. Dies gilt explizit auch für Privat-Bereiche wie Gärten, Scheunen, Schuppen oder Garagen. Grundsätzlich ausgenommen von den Beschränkungen sind u.a. das Treffen mit dem Lebenspartner oder Aufsichtspflichten über minderjährige Kinder. So können etwa beide Großeltern mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder kann auch durch Personen wahrgenommen werden, die nicht dem Familienkreis zuzurechnen sind - etwa Babysitter, Tagesmütter oder auch durch einen Nachbarn.

Ausnahmen gibt es für den 24. und 25. Dezember: An diesen beiden Tagen ist es möglich, dass sich insgesamt zehn Personen treffen - und das unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte. Bei den zehn Personen sind minderjährige Kinder schon inkludiert. Auch gilt in diesen Fällen die nächtliche Ausgangssperre nicht, man kann also auch nach 20 Uhr weiterfeiern. Für Silvester gibt es keine Ausnahmen, zum Jahreswechsel gelten alle Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

EINREISE-BESCHRÄNKUNGEN

Weiterhin aufrecht sind die seit 19. Dezember geltenden Einreise-Beschränkungen nach Österreich. Alle Personen, die bis zum 18. Jänner nach Österreich einreisen, müssen sofort eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test früher beendet werden, der frühestens am fünften Tag möglich ist. Ausgenommen sind lediglich Einreisen aus Staaten, deren Corona-Belastung noch immer gering ist (Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan sowie Finnland und Irland). Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen etwa regelmäßige Pendler oder Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen - oder bei schweren Krankheitsfällen, Todesfällen, Begräbnissen, Geburten im Familienkreis.

SCHULEN, KINDERGÄRTEN, UNIVERSITÄTEN

Alle Schulen starten nach Ende der Weihnachtsferien mit 7. Jänner im Distanz-Unterricht, die Schüler bleiben also zuhause. Für Schüler bis 14 Jahre wird es bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Der Präsenz-Unterricht soll mit 18. Jänner wieder aufgenommen werden, einen Corona-Test bedarf es für den Schulbesuch vor Ort nicht. An Kindergärten ist die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr aufgehoben. Auch die Universitäten bleiben weiterhin im Distance Learning.

HANDEL und DIENSTLEISTUNGEN

Der Handel sperrt bis auf die Grundversorger (u.a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen) bis einschließlich 17. Jänner zu. Auch hier besteht die Maskenpflicht (für Kunden wie auch Mitarbeiter). Für Kundenbereiche gilt eine Zutritts-Beschränkung: Pro Kunde müssen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Neu ist die Ausnahme für die Abholung von bestellten Waren direkt am Geschäft, geschlossene Räumlichkeiten dürfen dabei aber nicht betreten werden.

Alle "körpernahen" Dienstleistungen wie etwa Friseure müssen wieder sperren. Erlaubt bleiben Besuche von KfZ- und Fahrrad-Werkstätten.

GASTRONOMIE, TOURISMUS

Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb weiterhin geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr weiterhin gestattet. Dabei dürfen weiterhin keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen.

Am 18. Jänner sollen auch die Beherbergungsbetriebe wieder starten dürfen.

SPORT und SKIBETRIEB

Outdoor-Sport alleine ist wie seit Beginn der Pandemie weiter erlaubt. Outdoor-Sportstätten (etwa Loipen oder Eislaufplätze) sind weiterhin geöffnet, es gilt ein Mindestabstand und 10m2 pro Person. Bereits mit 24. Dezember ist es den Landesbehörden auch gestattet, in ihrem Ermessen Skibetrieb zu ermöglichen. Bei der Liftbenützung sowie in den Wartebereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) für Personen ab 15 Jahren verpflichtend, jüngere Kinder brauchen keine Maske tragen. Geschlossene oder abdeckbare Lifte (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesselliften) dürfen nur zur Hälfte belegt werden - Das gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden.

Alle Kontaktsportarten (wie z.B. Fußball) bleiben untersagt. Indoor-Sportstätten sind für Hobbysportler weiterhin geschlossen. Sobald Indoor-Sportstätten wieder öffnen, soll dann ein negatives Testergebnis die Voraussetzung zur Nutzung sein.

VERANSTALTUNGEN, KULTUR

Veranstaltungen bleiben vorerst weiterhin nahezu komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kulturevents, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte. Auch die Weihnachtsmärkte bleiben zu. Betroffen von den Schließungen sind auch wieder die Bibliotheken. Eine Öffnung von Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Konzerthäuser ist für 18. Jänner vorgesehen. Besuchen können soll man dann diese Veranstaltungen nur nach negativem Corona-Test. Außerdem werden indoor maximal 500 Besucher erlaubt, outdoor 750.

FREIZEITEINRICHTUNGEN

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios oder Hallenbädern bleibt untersagt. Betroffen von den Schließungen sind auch Vergnügungsparks, Tanzschulen, Wettbüros und Casinos, Prostitutions-Lokale, Indoorspielplätze und Paintballanlagen. Auch Zoos und botanische Gärten haben geschlossen - diese dürfen anders als ursprünglich geplant auch nicht zu den Weihnachtsfeiertagen aufsperren.

VERKEHR

Aufrecht bleiben die bekannten Regeln für Öffentliche Verkehrsmittel sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen. Dort ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch hier gilt die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) maximal zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen.

ARBEITSPLATZ

Wo es möglich ist, wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Für den Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält. Ausnahmen gibt es, sofern die Arbeit mit Maske nicht möglich ist (z.B. Schauspieler). In solchen Fällen müssen "organisatorische Maßnahmen" getroffen werden (etwa die Bildung von festen Teams).

ALTEN- und PFLEGEHEIME

In Alten-, Pflege- und Behindertenheimen ist weiterhin nur ein Besuch pro Patient und Woche möglich. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen allerdings von zwei Personen besucht werden (z.B. den Eltern). Ausgenommen von der Besuchs-Beschränkung ist die Palliativ- oder Hospizbegleitung. Am 24. und 25. Dezember dürfen Bewohner von Pflege- und Altenheimen - neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche - zwei Mal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden.

Mitarbeiter müssen wöchentlich einen Corona-Test machen, sind keine Tests verfügbar, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen, dasselbe gilt für Besucher. In Spitälern gelten die selben Regeln. Ausnahmen bei den Besuchsregeln gibt es für die Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen, bei und nach der Entbindung sowie bei der Palliativ- oder Hospizbegleitung.

ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT

Weiter aufrecht bleibt die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.

EHESCHLIESSUNGEN, BEGRÄBNISSE, RELIGION

Eheschließungen am Standesamt sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

ZUSATZ-TESTS

Ab 18. Jänner ist geplant, dass Beschäftigte in körpernahen Berufen einmal pro Woche einen Test machen müssen, alternativ wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Betroffen davon sind etwa Lehrer, Kellner, Friseure, Kosmetikerinnen, Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit Kundenkontakt, alle Gesundheits- und Pflegeberufe mit Patientenkontakt sowie am Bau Beschäftigte.

In Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen sollen künftig Massentestungen möglich sein. Auch ein regionaler Lockdown soll dort gegebenenfalls erfolgen.

Dritter Corona-Lockdown wird Handel erneut Milliarden kosten

Der dritte Corona-Lockdown von 26. Dezember bis inklusive 17. Jänner wird die heimische Handelsbranche erneut Milliarden an Umsatz kosten. Handelsforscher von der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) erwarten Umsatzverluste von knapp 1,9 Mrd. Euro brutto. Zwischen 18. Jänner und 24. Jänner müssen Kunden dann einen negativen Corona-Test für den Besuch von Geschäften vorweisen können.

3,8 - 2,2 - ? Milliarden Euro

Der erste Lockdown verursachte laut den JKU-Handelsforschern einen Umsatzverlust im Handel von 3,8 Mrd. Euro und die zweite Zwangspause kostete 2,2 Mrd. Euro an Erlösen. Damit wird der heimische Handel mit den drei Lockdowns laut Schätzungen knapp 8 Mrd. Euro an Umsatz verloren haben. Der Handelsverband erwartet Erlösverluste von sogar 10 Mrd. Euro. "Die drei harten Lockdowns haben den Handel in Mark und Bein getroffen", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA. Für das neue Jahr wünscht sich Will "mehr Planungssicherheit" von der Regierung.

"Man gewöhnt den Menschen durch 'Freitesten' den Gang zum Geschäft ab",

Kritisch sieht der Handelsverband die Corona-Massentests im Jänner als Vorbedingung für Lockerungen. Personen mit einem negativen Testergebnis dürfen ab 18. Jänner alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe sowie Gastronomie und Hotels besuchen, ohne Test muss man eine Woche länger bis 25. Jänner warten. "Man gewöhnt den Menschen durch 'Freitesten' den Gang zum Geschäft ab", so Will. Bei einer aktuellen Umfrage wollten sich 42 Prozent der Befragten "freitesten" lassen: Damit würde der dritte Corona-Lockdown für den Handel - mit Ausnahme der Supermärkte, Apotheken und Trafiken - fast ein Monat lang dauern, kritisierte der Handelsverband-Geschäftsführer.

Rollläden bleiben unten

Wegen des dritten Corona-Lockdowns müssen im Handel, bei Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetikern, Masseuren oder Nagelstudios die Rollläden ab morgen, 26. Dezember, bis inklusive 17. Jänner herunten bleiben. Wie schon im Frühling und Mitte November bis Anfang Dezember dürfen nur wenige Geschäfte zwischen 6 und 19 Uhr offen haben, darunter Supermärkte, Drogerieketten oder Trafiken. Elektro-, Mode- und Schuhhändler, Möbelhäuser und Sportgeschäfte schließen hingegen.

Weiter offen haben

Weiter offen haben dürfen hingegen Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben (zum Beispiel Banken, Kfz- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien). Auch der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich (neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf) kann weiterhin geöffnet bleiben. Erstmals im Corona-Lockdown ist die digitale sowie telefonische Vorbestellung und Abholung von Waren in allen Geschäften erlaubt.

>>Alle Corona-News auf einen Blick<<

(APA)

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