Von Christiane Eckert
Der 42-Jährige ist sich seiner Schuld bewusst. Er trank in der Nacht des 23.12. bei sich zu Hause reichlich über den Durst, das Fest endete erst um sechs Uhr morgens. „Es war fast alles Hochprozentiges“, gesteht er. Dann legte er sich schlafen und als er mittags aufwachte, wollte er Zigaretten holen. In Egg geriet der Angestellte ins Schleudern und kollidierte mit einer 57-jährigen Gegenverkehrslenkerin. Er war laut eigenen Angaben rund 60 km/h gefahren. Die Frau wurde schwer verletzt.
Geldstrafe
Die Frau brach sich das Brustbein, hatte rund drei Wochen starke Schmerzen. Dafür werden ihr bereits im Strafverfahren 500 Euro zugesprochen, weitere Entschädigungen werden vermutlich im Zivilrechtsweg folgen. Der Alkolenker zeigt sich geständig, er hätte nicht gedacht, dass er nach seinem Schläfchen noch knapp zwei Promille zusammenbringt. Er wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2880 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil akzeptiert er und auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden.
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