Die deutschen Christdemokraten prüfen nach den Worten ihres früheren Generalsekretärs Heiner Geißler zivilrechtliche Schritte gegen Altkanzler Helmut Kohl. Geißler sagte Donnerstag Abend gegenüber dem ZDF, für Helmut Kohl bestehe in seiner Funktion als ehemaliger CDU-Vorsitzender Auskunftspflicht. Nur wenn Kohl die Namen der Spender nenne, die ihm nach eigenen Angaben zwischen 1993 und 1998 bis zu umgerechnet 14 Mill. ATS in bar gegeben haben, könne die derzeitige Krise der CDU bewältigt werden.
Kohl weigert sich jedoch bisher, die Spender zu nennen. Dies hatte er noch Mittwoch Abend auf einer Veranstaltung der Hamburger Handelskammer bekräftigt und dafür von den Anwesenden Beifall erhalten. Wegen des Streits mit der CDU-Führung über die Nennung der anonymen Spender hatte Kohl den Ehrenvorsitz einen Tag zuvor zurückgegeben.
Reicht die CDU tatsächlich eine entsprechende Klage gegen Kohl ein und weigert sich dieser weiterhin, die Spender zu nennen, so kann Kohl laut Zivilprozessordnung mehrfach mit einem Zwangsgeld von bis zu 50.000 DM (25.500 Euro/352.000 ATS) belegt werden. Als weiteres Zwangsmittel könnte auch Beugehaft in Betracht kommen.
(Bild: APA)
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