“Jemand, der für den IS kämpft, hat auch einen Tatbestand verwirklicht, der zur Entziehung der Staatsbürgerschaft führt”, erklärte Muzak am Dienstag gegenüber der APA. Dafür müsse jedoch ein Verfahren in Österreich stattfinden. “Wenn das österreichische Staatsbürger sind, dann wird man sie einreisen lassen müssen und in Österreich ein Strafverfahren gegen sie einleiten”, so der Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Nur Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft könne die Einreise verweigert werden.
IS-Teenies wollen zurück nach Europa
Zeitgleich könne man das Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft einleiten. Durch die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sei auch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme möglich, erklärte Muzak. Man müsse sich die Einzelfälle ansehen, diese seien aber “sehr komplex”, so der Experte.
Einzelfallprüfung
Im Staatsbürgerschaftsgesetz Paragraf 33 Abs. 2 heißt es: “Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.”
Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) tritt für eine Prüfung der einzelnen Fällen, von denen es seiner Ansicht nach in Österreich nur “sehr wenige” gibt, ein. Ansonsten gab sich der Kanzler in Hinblick auf die US-Forderung zur Rücknahme von IS-Kämpfern bisher zurückhaltend. Der “Schutz unserer eigenen Bevölkerung” habe “oberste Priorität”, “insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben”, sagte Kurz der “Kleinen Zeitung” (Dienstagsausgabe), bevor er zu seinem ersten USA-Besuch aufbrach. US-Präsident Donald Trump, den Kurz treffen wird, hatte die europäischen Staaten aufgefordert, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und widrigenfalls mit ihrer Freilassung gedroht.
320 “aus Österreich stammende Personen”
Insgesamt sind dem Verfassungsschutz mit Anfang des heurigen Jahres 320 “aus Österreich stammende Personen” bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am Montag auf APA-Anfrage mitteilte. Von ihnen besitzen etwa 30 Prozent die österreichische Staatsbürgerschaft, 40 Prozent stammten aus der Russland, der Rest verteile sich auf andere Länder.
Circa 60 davon sind bisher in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen, etwa 60 Personen konnten bis Anfang 2019 an einer Ausreise gehindert werden. Knapp 100 “Foreign Fighters” aus Österreich halten sich laut BTV derzeit in Kriegsgebieten auf. 90 “Foreign Fighters” seien bis Anfang 2019 wieder nach Österreich zurückgekehrt, hieß es.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
“Gegen alle Rückkehrer wurden und werden Ermittlungsverfahren nach Paragraf 278b StGB wegen terroristischer Vereinigung eingeleitet und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Über die weiteren Schritte entscheiden die Justizbehörden”, teilte das Innenministerium der APA mit. Für die “Foreign Terrorist Fighters” gebe es in der Regel Festnahmeanordnungen und eine internationale Fahndung wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
(APA)
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