Datenschutzlücke vom Land wurde geschlossen

Hinweise auf unberechtigten Zugriff gibt es aber keine, berichtet das Land am Montag. Die Daten stammten aus jährlichen schulärztlichen Untersuchungen.
Betroffen waren 179 Schülerinnen und Schüler der Volksschulen Silbertal, St. Anton im Montafon und Tschagguns. Über den entdeckten Fehler in der internen Datenbank wurden die Erziehungsberechtigten und Eltern durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung informiert. Es handelte sich dabei um Gesundheitsdaten aus den jährlichen schulärztlichen Untersuchungen.
„Es gibt jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass es tatsächlich zu einem unberechtigten Zugriff auf die Daten gekommen ist“, gab die Landesregierung bekannt. Zudem teilte sie mit, dass „der Fehler im Datenschutz umgehend behoben und der Datenschutzbehörde gemeldet wurde“. Die Betroffen habe man direkt informiert, da Transparenz im Mittelpunkt stehe.
Daten werden statistisch erfasst
Um gesundheitliche Probleme rechtzeitig erkennen zu können, werden schulärztliche Untersuchungen an Pflichtschulen durchgeführt. So besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Maßnahmen frühzeitig zu ergreifen. Um die Gesundheitsförderung in Vorarlberg zu unterstützen, werden die gewonnenen Daten ohne Personenbezug statistisch ausgewertet.
Interner Fehler war schuld
Schuld an der freien Zugänglichkeit der Daten war ein interner Fehler. Dieser führte dazu, dass neben Zuständigen auch andere Mitarbeitende des Landes Vorarlberg Zugriff auf diese hatten. "Dass tatsächlich ein solcher Zugriff auf die Daten der Schülerinnen und Schüler stattgefunden hat, konnte nicht festgestellt werden und gilt als unwahrscheinlich", berichtete die Landesverwaltung.
Ein Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten von außerhalb der Landesverwaltung war laut Angaben des Landes nicht möglich. Alle Mitarbeitenden der Verwaltung unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben zum sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Informationen. Direkt nach Bekanntwerden der Datenschutzlücke wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die internen Sicherheitsstandards weiter zu erhöhen. Entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der Vorfall der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet.
(VOL.AT)
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