Das ist ab 1. Mai wieder erlaubt

Was bleibt, ist der Ein-Meter-Abstand. Ab 1. Mai sind auch Versammlungen für maximal zehn Personen wieder erlaubt. In Restaurants sind ab 15. Mai vier Personen plus Kinder pro Tisch erlaubt, Hotels und Schwimmbäder dürfen ab 29. Mai wieder öffnen.
Freunde, Bekannte, Verwandte treffen
Mit Ende der Ausgangsbeschränkungen sind Wege zu Freunden und Familie ungehindert möglich. Ab 1. Mai dürfen Bürger also wieder ausgehen. Wenn man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ist der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Dass beispielsweise Großeltern auf ihre Enkel aufpassen ist in Anbetracht des einzuhaltenden Mindestabstands also weiterhin eher schwierig.

Versammlungen mit bis zu zehn Personen
Es können auch kleinere Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen stattfinden und beispielsweise der gemeinsame Yogakurs im Park abgehalten werden. Davon ausgenommen sind laut Anschober Demonstrationen. Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden.
Begräbnisse mit bis zu 30 Personen
An Begräbnissen können ab 1. Mai bis zu 30 Personen teilnehmen. Unklar ist weiterhin, wie mit Hochzeiten und Taufen verfahren wird. Anschober kündigte jedenfalls eine neue Verordnung an. Die aktuell gültige, in der die Ausgangsbeschränkungen geregelt sind, läuft am Donnerstag aus. Die neuen Regelungen sollen vorerst bist Ende Juni befristet gelten.

Sport im Freien wieder erlaubt
Outdoorsportstätten, auf denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen ab 1. Mai wieder öffnen (zB. Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, Pferdesport- und Schießanlagen). Laufen und Radfahren durfte man auch seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen Mitte März - allerdings nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von zweit Metern zu den anderen.

Unbegrenztes Einkaufen ab 2. Mai
Nach wochenlangem Corona-Shutdown dürfen ab 2. Mai alle österreichischen Geschäfte und Shoppingcenter wieder öffnen. Die Lebensmittelketten gehen wieder zu den früheren längeren Öffnungszeiten über. Die Masken- und Abstandspflicht bleibt.

Friseurbesuche wieder möglich
Auch Unternehmen für persönliche Dienstleistungen (z.B Friseure, Kosmetik, Fußpflege) ebenso wie für Kundenberatung dürfen am 2. Mai wieder aufsperren. Auch hier gilt die Masken- und Abstanspflicht.

Besuche in Pflegeheimen ab 4. Mai
Das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen endet mit dem 4. Mai. Um die Besuche möglichst gut über die Woche zu verteilen und zu koordinieren, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Pro Bewohner ist nur ein Besucher möglich, in begründeten Fällen sind Ausnahmen gestattet. Die Heime werden Besucherbereiche definieren, wo sich die Angehörigen mit den Bewohnern treffen können.
Restaurants öffnen am 15. Mai
Restaurants und Lokale dürfen ab 15. Mai von 6.00 bis 23.00 Uhr öffnen. Pro Tisch dürfen vier Erwachsene und zusätzlich minderjährige Kinder Platz nehmen, zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. "Es wird keine freie Sitzauswahl geben", kündigte Köstinger an. Um Warteschlangen zu vermeiden, sollen "in der Regel vor dem Besuch eines Lokals Tische reserviert werden". Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.

Hotels öffnen am 29. Mai
Ab 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder für private Nächtigungen öffnen, ebenso Sehenswürdigkeiten und touristische Betriebe. Outdoor-Tierparks wie Schönbrunn dürfen bereits ab 15. Mai wieder aufsperren. Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens zehn Quadratmeter Platz pro Besucher. Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen.
Mit der weiteren Öffnung einher wird auch eine Zunahme von Passagieren im Öffentlichen Verkehr gehen. Deshalb kann dort künftig der Ein-Meter-Sicherheitsabstand unterschritten werden. Pflicht bleibt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

(red/APA)
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