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Das Fußballfieber und die Arbeitswelt

Verkleidete Fans hübschen Veranstaltungen auf. In der Arbeitswelt kommt das mitunter nicht so gut an.
Verkleidete Fans hübschen Veranstaltungen auf. In der Arbeitswelt kommt das mitunter nicht so gut an. ©VN/Stiplovsek
Bregenz - Tipps zur Fußball-EM: Damit Sie beruflich keine Rote Karte bekommen.

Am Freitag, Punkt 18 Uhr, ist es so weit: Ab da regiert König ­Fußball wieder für einige Wochen das Land. Auch an der arbeitenden Bevölkerung wird das EM-Fieber voraussichtlich nicht spurlos vorbeigehen.

Doch wie viel Fußball-Fan darf man sein, ohne den Job zu riskieren? Die VN haben bei der Arbeiterkammer nachgefragt. Hier einige Tipps, damit Sie am Arbeitsplatz kein Eigentor schießen.

Darf man am Arbeitsplatz die Spiele im Fernsehen mitverfolgen?

Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Vertragsbestandteil und somit auch nicht erlaubt. Deshalb ist es sinnvoll, dafür die Erlaubnis vom Arbeitgeber zu holen. Wird der TV-Konsum während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet, wie zum Beispiel in Lokalen oder Wettbüros, muss keine Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeit nicht erbracht wird.

Und wie ist es mit Radiohören und dem Internet?

Wird seitens des Arbeitgebers der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der EM die Spiele im Radio mitverfolgen – sofern die Arbeitsleistung erbracht wird. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird ohne Regelung beziehungsweise bei ausdrücklicher Erlaubnis der privaten Internetnutzung problematischer sein – da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

Darf man am Arbeitsplatz zur EURO 2012 ein Bier aufmachen?

Auch für die EURO 2012 gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag inklusive Pausen beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes.

Was passiert, wenn ich mich nicht an das Alkoholverbot halte?

Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder gar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.

Darf ich im Fan-Dress arbeiten gehen?

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Dress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um was für einen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr – wie etwa in Banken – könnte dies zu Problemen führen. Wer allein sitzt, kann sich leichter seine eigene Fanwelt schaffen. Besser ist es jedoch, immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber bzw. mit den Arbeitskollegen zu treffen.

Darf ich im Büro Fußball-Pickerl tauschen?

Das Austauschen von Fußball-Pickerl oder die Abgabe von betriebsinternen Wetttipps sollte in den Arbeitspausen erfolgen, auch wenn diese Gemeinschaftsaktivitäten dem Betriebs­klima dienlich sind.

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