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Das e5-Regionen-Kleeblatt

Aus ortgestalterischen Überlegungen hat Bludesch einen Gestaltungsbeirat installiert.
Aus ortgestalterischen Überlegungen hat Bludesch einen Gestaltungsbeirat installiert. ©Hronek

Blumenegg tritt künftig als geschlossene e5-Region in Erscheinung.
(amp) Gemeinsam mit dem Biosphärenpark, dem Vorderwald und Lech-Warth treten die Blumenegg-Gemeinden Bludesch, Thüringen und Ludesch künftig als e5-Kleeblatt im Land auf. Bludesch ist die jüngste e5-Gemeinde Blumeneggs. “Entsprechend ist der Aufholbedarf an Bewusstseinsbildung”, ermuntert Bürgermeister Michael Tinkhauser seine Gemeindevertretung, dem Beitritt zur e5-Region zuzustimmen um auch von den Synergien der bereits e5-erfahrenen Gemeinden zu profitieren. Dieser Appell stößt mit 18:2 auf breite Zustimmung. Zuvor hat der Modellregion-Betreuuer Andreas Bertel auf den Fördertopf des Klima- und Energiefonds aufmerksam gemacht. Demnach wären bei den Kosten für die geplanten regionalen Blumenegg-Umweltprojekte knapp zwei Drittel durch den Fond und ein Drittel durch die Gemeinde zu bestreiten. Unterstützung gibt es durch das Vorarlberger Energieinstitut. Die Projektdauer ist derzeit auf drei Jahre mit Option zur Verlängerung festgelegt.

Beirat für Baugestaltung
Derzeit wird durch Raumplanungsspezialisten das räumliche Entwicklungskonzept für die Blumenegg-Gemeinden überarbeitet. Das räumliche Entwicklungskonzept dient den Gemeinden als Grundlage für die Entwicklung eines Dorfes. Nach dem Grundsatz: Mehr Augen sehen, mehr Ohren hören besser wurde in Bludesch-wie in anderen Walgaugemeinden auch – ein Bau-Gestaltungsbeirat mit den ortsansässigen Baumeistern Christian Küng, Roland Köfler, Mario Burtscher und dem Obmann DI Thomas Geutze installiert, der Bauwerbern eine “Brücke” zwischen Planern und den ortsgestalterischen Interessen der Gemeinde bauen soll.

Baunutzung
Der Gestaltungsbeirat beurteilt das Bauvorhaben nach den von der Gemeinde vorgegebenen Kriterien der Baunutzung, der Situierung auf dem Baugrundstück, den notwendigen Anschlüssen und berät die Bauwerber in Details, um sich entsprechende Folgekosten zu ersparen. Der Gestaltungsbeirat hat ausschließlich beratende Funktion. Baubehörde erster Instanz ist und bleibt der Bürgermeister, der sich aber ebenfalls vom baufachlich qualifizierten Gestaltungsbeirat Rat einholen kann. “Gemeinsames Ziel ist die Optimierung des Orts- und Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der Wohnqualität”, betont Bürgermeister Michael Tinkhauser. Bauwerbern wird empfohlen, vor einer offiziellen Baueingabe über das Bauamt einen unverbindlichen Kontakt zum Gestaltungsbeirat herzustellen.

Hauptstraße 9 – Gemeindeamt,Bludesch, Austria

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