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Das bringt 2021: Weitere 50 Mio. Euro für Familienhärtefonds

Corona-Pandemie bestimmend bei Neuerungen für Familien.
Corona-Pandemie bestimmend bei Neuerungen für Familien. ©Unsplash/Howenstine
Die Corona-Pandemie ist auch im neuen Jahr bestimmend für die Familienpolitik. So werden etwa 2021 weitere 50 Mio. Euro im Familienhärtefonds zur Verfügung stehen.

Die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes erfolgt coronabedingt anhand des Steuerbescheids 2019 oder 2020. Neu ist auch der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit.

Der Familienhärtefonds wurde für 2021 um 50 Mio. Euro aufdotiert, um Familien, die von der Krise besonders betroffen sind, zu unterstützen. Der Fonds wurde zu Beginn der Pandemie in Österreich eingerichtet für Menschen, die wegen der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben bzw. zur Kurzarbeit angemeldet wurden.

Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld

Neuerungen gibt es 2021 auch beim Kinderbetreuungsgeld. Für die Berechnung der einkommensabhängigen Variante können ausnahmsweise die Einkünfte des Jahres 2019 herangezogen werden, sofern sich dadurch ein höherer Tagsatz ergibt. Anderenfalls wird das Kinderbetreuungsgeld anhand des Steuerbescheides 2020 berechnet, je nachdem wie es für die Familie besser ausfällt. Dies passiert automatisch.

Sonderbetreuung bis zu vier Wochen

Für das kommende Jahr wurde auch der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit etabliert. Arbeitnehmer, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, weil Schule oder Kindergarten coronabedingt geschlossen sind, sollen sich bis zu vier Wochen freinehmen können. Dem Arbeitgeber werden die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt. Das gilt auch, wenn das Kind in Quarantäne ist. Diese Regelung ist bis zum Ende des Schuljahres befristet. Kritisiert wurde im Vorfeld, dass es keinen Anlass für Sonderbetreuung gibt, wenn es - wie im letzten Lockdown - zwar keinen Vor-Ort-Unterricht, aber Betreuung an den Schulen und Kindergärten gibt. Dienstgeber bekommen aber auch eine 100 Prozent Entgeltrefundierug, wenn sie sich in so einem Fall mit den Arbeitnehmern auf eine Freistellung verständigen.

(APA)

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