Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Tageskarten steuerfrei. Allerdings muss die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
"Grüner" Bahnstrom steuerfrei
Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, verliert nichts von seiner Pendlerpauschale. Bei der Bahn wiederum wird von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern ab 1. Juli gänzlich steuerfrei.
(APA)
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