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Das bringt 2021: Coronahilfen laufen auch im neuen Jahr weiter

Sonderbetreuungszeit, Familienhärtefonds, Corona-Kurzarbeit und Corona-Joboffensive.
Sonderbetreuungszeit, Familienhärtefonds, Corona-Kurzarbeit und Corona-Joboffensive. ©Unsplash/Liebermann
Weitergeführt werden 2021 die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Hilfsmaßnahmen für von der Krise schwer betroffenen Personengruppen oder Branchen.

So kann beispielsweise die Sonderbetreuungszeit auch 2021 in Anspruch genommen werden. Unter anderem laufen auch der KMU-Härtefallfonds oder der Fixkostenzuschuss für Unternehmer weiter.

Die Sonderbetreuungszeit kann bis Ende des Schuljahres im Juni beantragt werden. Darauf besteht auch ein Rechtsanspruch, sofern alternative Betreuungsstrukturen (etwa Betreuungsangebote in den Schulen) fehlen. Informationen dazu bietet das Arbeitsministerium sowie die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Armutsbekämpfung

Der Corona-Familienhärtefonds steht weiterhin für Familien zur Verfügung, die wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Einkommen verloren haben (Informationen des Familienministeriums hier). Im Bereich der Armutsbekämpfung gibt es 2021 außerdem für jedes Kind, dass in einem Mindestsicherungs-Haushalt lebt, eine Einmalzahlung von 100 Euro. Auch sind Einmalzahlungen von bis zu 100 Euro pro Mindestsicherungs-Haushalt als Energiekostenzuschuss geplant.

Corona-Kurzarbeit auch 2021

Auch die Corona-Kurzarbeit kann 2021 in Anspruch genommen werden. Alle Informationen dazu findet man online auf den AMS-Webseiten und auf jenen des Arbeitsministeriums. Aus- und Weiterbildungen für über 100.000 Arbeitslose bringt die mit 700 Mio. Euro dotierte Corona-Joboffensive, die bereits im Herbst gestartet ist. Etwas weniger als zwei Drittel der Mittel, nämlich 426 Mio. Euro, sind für 2021 vorgesehen. Die Maßnahme soll Menschen ohne Job für den erwarteten Konjunkturaufschwung im kommenden Jahr und 2022 qualifizieren.

Hilfen aus dem Härtefallfonds

Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern können im neuen Jahr weiterhin die Hilfen aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt pro Monat maximal 2.000 Euro, vorerst läuft der Fonds bis 15. März 2021. Informationen und Antragstellung findet sich auf den Seiten der Wirtschaftskammer (http://go.apa.at/v01iS8Vh), die Anträge können bis Ende April gestellt werden.

Pendlerpauschale trotz Homeoffice

Zumindest bis Ende März verlängert wurde die Abgabenstundungen für Unternehmen. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Die Pendlerpauschale wird trotz Homeoffice oder Kurzarbeit ausgezahlt. All diese Ausnahmen laufen bis 31. März, sofern sie krisenbedingt nicht noch einmal verlängert werden. Informationen dazu sind beim Unternehmensservice-Portal der Bundesregierung abrufbar.

Der Fixkostenzuschuss für Unternehmen, deren Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist, kann bis Juni 2021 beantragt werden. Für den Zeitraum September 2020 bis Juni 2021 sind pro Unternehmen bis zu 800.000 Euro Unterstützung möglich. Auch der seit 16. Dezember beantragbare Verlustersatz in einer Höhe bis zu 3 Mio. Euro kann 2021 beantragt werden. Er zielt auf Verluste, die zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen, ab. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes aus dem Vergleichszeitraum lukrieren. Informationen zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz finden sich hier.

Investitionsprämie auch 2021

Die Covid-19-Investitionsprämie kann auch 2021 beantragt werden. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Mio. Euro werden mit einer Prämie von sieben Prozent gefördert. Wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science steht, steigt die Prämie auf 14 Prozent (Informationen hier).

Kostenersatz für Vereine

Auch die Unterstützung gemeinnütziger Vereine ("NPO-Fonds") läuft 2021 weiter - und zwar zumindest bis ins erste Quartal. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, Kulturvereine oder anerkannte Glaubensgemeinschaften sowie Freiwillige Feuerwehren, diese bekommen durch den Fonds einen Kostenersatz. Weiterführende Informationen sind hier abrufbar.

Die Ermäßigung der Umsatzsteuer von 5 Prozent in der Gastronomie, Hotellerie und Kultur gilt bis Ende 2021.

Justiz: Fristen verlängert

Im Justiz-Bereich werden Corona-bedingt diverse Fristen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis 30. Juni verlängert. Auch ist es bis dahin möglich, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz durchzuführen. Mietzinsstundungen werden bis Ende März 2021 ausgedehnt und Delogierungen (aufgrund nicht bezahlter Wohnungsmieten aus diesem Zeitraum) werden bis Mitte 2022 aufgeschoben. Auch dem Ministerrat und Gemeinderäten wird es weitere sechs Monate möglich sein, Beschlüsse im Bedarfsfall im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

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(APA)

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