Das neue Altersgrenze gilt auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum “harter” alkoholischer Getränke wird österreichweit erst ab 18 gestattet sein.
Ab 1. Jänner in Vorarlberg
Die Regelungen finden sich in den Jugendschutzgesetzen wieder, auf deren Harmonisierung sich die Länder im April geeinigt hatten. Die Bestimmungen werden allerdings nicht in allen Bundesländern zum selben Zeitpunkt in Kraft treten. In der Steiermark, im Burgenland und in Vorarlberg zum Beispiel gelten sie – so wie ursprünglich vorgesehen – ab 1. Jänner, in Wien ab Februar oder März. In Salzburg wurde der 1. März genannt, an dem das neue Jugendschutzgesetz in Kraft treten soll.
Da es mit der bestehenden Konfiguration der Zigarettenautomaten nicht möglich gewesen wäre, Unter-18-Jährige vom Kauf abzuhalten, wurde eine neu Serverlösung entwickelt. Mit der kontaktlosen NFC wird bei jedem Kunden abgefragt, ob der Betreffende schon das zulässige Alter hat.
(APA)
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