Der als “IBAN der Schreckliche” verschriene neue Bank-Code hat bei den Bankkunden für Verunsicherung gesorgt – man werde sich die 20-stellige IBAN (in Deutschland 22 Stellen, in der Schweiz 21) kaum merken können, so die Befürchtung. Tatsächlich kann die IBAN bis zu 34 Stellen umfassen, in den meisten Ländern ist er jedoch kürzer.
IBAN: Einfacher als gedacht
Allerdings ist an der IBAN nicht viel neu: Sie setzt sich aus dem Länder-Code (“AT” für Österreich), einer zweistelligen Prüfzahl und der schon bekannten Bankleitzahl (BLZ) und der Kontonummer zusammen. Neu merken muss man sich also nur die zweistellige Prüfzahl, durch die Fehlüberweisungen vermieden werden sollen. BLZ und Kontonummer werden künftig nur nacheinander geschrieben statt wie bisher in getrennte Felder. Der Kontoinhaber findet seine IBAN auf der Konto- bzw. Bankomatkarte, auf Kontoauszügen und im Online-Banking-Portal.
Internationale Bankleitzahl BIC
Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU muss noch bis 1. Februar 2016 zusätzlich zur IBAN die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) angegeben werden.
Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum
Die Umstellung auf IBAN basiert auf dem seit 2009 geltenden Zahlungsdienstegesetz und einer seit dem Frühjahr 2012 geltenden EU-Verordnung, die das Ziel hat, einen einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraum (“Single European Payments Area”, SEPA) zu schaffen. Die SEPA umfasst nicht nur die Eurozone, sondern die gesamte EU und auch Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und die Schweiz.
Kein neues Konto im EU-Ausland
Von der Vereinheitlichung sollen Unternehmen, Kunden und der Finanzsektor profitieren. Im SEPA-Raum wird man künftig nur mehr ein Konto brauchen: Wer etwa im EU-Ausland arbeitet, muss dort künftig kein neues Konto im jeweiligen Land eröffnen, um sein Gehalt zu bekommen. (APA)
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