Auch ELGA-Abgemeldete haben weiter einen elektronischen Impfpass, die Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht möglich, wie die ELGA in einer Aussendung schreibt.
Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer hat auch einen elektronischen Impfpass. Eine Abmeldung von diesem ist nicht möglich. Nur eine vollständige österreichweite Dokumentation von Impfungen unterstützt gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister ist daher im öffentlichen Interesse und steht in keinem Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Von dieser ist eine Abmeldung grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert.

Entgegen in den sozialen Medien aktuell kursierenden Gerüchten ist eine Abmeldung von ELGA keine Alternative, da eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass nicht möglich ist.
(VOL.AT)
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