Darin bestätigte Weise, dass die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Prostitution mit Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld nicht ausgeschlossen ist. Voraussetzung sei unter anderem die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts.
Dem Bericht zufolge erwähnte Weise in dem Schreiben konkrete Einzelfälle. Da das deutsche Arbeitsamt aber keine entsprechende Statistik führe, gebe es keine Zahlen. Die BA bemühe sich zwar um strenge Prüfung, sei zu den Zuschüssen aber gesetzlich verpflichtet, denn das 2002 von der rot-grünen Regierung in Kraft gesetzte Prostitutionsgesetz sichere sexuelle Dienstleistungen rechtlich ab.
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