Der Verteidiger im Stephanie-Prozess, Andreas Boine, hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der 2. Großen Strafkammer, Tom Maciejewski, gestellt. Das berichtet die Tageszeitung Dresdner Neueste Nachrichten nach Informationen aus Justizkreisen. Es ist ein Ablehnungsgesuch eingegangen, sagte die Sprecherin des Dresdner Landgerichts, Bettina Garmann. Sie bestätigte einen Bericht der Tageszeitung Dresdner Neueste Nachrichten. Der Antrag sei mit der Art und Weise begründet, wie der Angeklagte Mario M. nach seiner Flucht auf das Dach des Gefängnisses am vergangenen Donnerstag im Gericht vorgeführt worden sei. Laut Garmann wird die Entscheidung der Kammer zu dem Antrag am nächsten Prozesstag, dem 21. November, mitgeteilt.
Der arbeitslose Anlagenbauer Mario M. hatte zum Prozessauftakt gestanden, die damals 13 Jahre alte Schülerin Stephanie entführt und fünf Wochen lang sexuell missbraucht zu haben. Bei der Konfrontation mit der Anklageschrift war der 36-Jährige zuvor im Gerichtssaal plötzlich aufgestanden und von sechs Justizbeamten mit Mühe gefesselt worden. Am vergangenen Mittwoch entwischte Mario M. dann seinen beiden Bewachern bei einem Hofgang und kletterte auf das Dach der Justizvollzugsanstalt. Erst nach mehr als 20 Stunden brach er seine provokante Aktion ab.
Daraufhin wurde er am nächsten Tag mit Hand- und Fussfesseln sowie einem Fesselsack über den Händen, bewacht von sieben Beamten eines Sondereinsatzkommandos, zur Anklagebank geführt. Allerdings erzwang der von einem Arzt für verhandlungsunfähig erklärte Mann mit seiner nächtlichen Aktion eine Verschiebung der Prozessfortsetzung. Am vergangenen Wochenende täuschte der vorbestrafte Sexualtäter dann in seiner Zelle Atemnot vor.
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