Nach Informationen der Zeitung Tagesspiegel (Samstagsausgabe) wollten die Behörden damit vor der geplanten Abschiebung Kaplans den Erlass eines Haftbefehls sicherstellen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch grünes Licht für eine Abschiebung Kaplans gegeben.
Der Vorsitzende Richter wies in der mündlichen Urteilsbegründung jedoch darauf hin, Kaplan dürfe nicht sofort abgeschoben werden. Es dürfe vorläufig keine tatsächlichen und rechtlichen Folgen geben, hieß es wörtlich, da die Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung entfalte.
Diesen Hinweis verschwiegen die Behördenvertreter, als sie unmittelbar nach dem Urteil einen Haftbefehl beim Amtsgericht Köln beantragten. Die Ausländerbehörde verteidigte sich damit, sie sei zur Auskunft nicht verpflichtet gewesen. Diese Frage war für uns nicht wichtig, sagte die Behördenchefin Dagmar Dahmen am Freitag. Nach Auffassung der Stadt sowie des Bundesinnenministeriums spiele die Zulassung der Revision für Fragen der aufschiebenden Wirkung keine Rolle. Der zuständige Amtsrichter habe nur wissen wollen, ob Rechtsmittel eingelegt worden seien. Dies sei zu dem Zeitpunkt jedoch nicht der Fall gewesen.
Im Kölner Amtsgericht fühlt man sich der Zeitung zufolge ausgetrickst. Der Richter hätte es sich zumindest sehr gut überlegt, den Haftbefehl zu erlassen, wahrscheinlich aber ganz darauf verzichtet, wenn er über das Urteil aus Münster voll informiert worden wäre. Die Behörden wollten der Justiz auf diese Weise nur den Schwarzen Peter zuspielen, hieß es. Der Ausländerbehörde hätte von vornherein klar sein müssen, dass der Haftbefehl angesichts der Rechtslage nicht lange Bestand haben und schnell aufgehoben werden würde. Dahmen sagte dagegen, der Antrag sei aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik geboten gewesen.
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