Angeklagt ist ein 26-jähriger Elektriker, der im Verdacht steht, seine 22-jährige Cousine erstickt und die Leiche zerstückelt zu haben. Teile davon soll er in seinem Backofen erhitzt und gegessen haben.
Der Mann war im ersten Verfahren als schuldunfähig freigesprochen und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Wegen einer Gesetzeslücke wird erneut mit Freispruch gerechnet.
Thomas S. soll am 10. Jänner 2002 die schlafende junge Frau in Brohl-Lützing (Kreis Ahrweiler) erwürgt und die Tote an einem unbekannten Ort zerstückelt haben. Große Teile der Leiche wurden nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht von Eifersucht als Motiv für die Tat aus. Der Tatverdächtige hat selbst angegeben, die 22-Jährige habe ihm einige Tage vor der Tat mitgeteilt, sie sei möglicherweise von einem anderen schwanger, erklärte die Anklagebehörde. Cousin und Cousine lebten gemeinsam in einer Wohnung, die ihrer Großmutter gehörte.
Der 26-Jährige hatte nach dem Urteil vom 1. Dezember 2003 Revision eingelegt. Wegen schwerwiegender Mängel im Gutachten hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Sollte der psychiatrische Sachverständige im neuen Verfahren doch zum Ergebnis kommen, der Beschuldigte sei schuldfähig, wäre eine Verurteilung eigentlich zwingend. Laut Gesetz darf ein zweiter Prozess aber nicht zu einem schlechteren Urteil führen als der erste, wenn allein der Angeklagte in Revision gegangen ist.
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