Das teilte das Gericht am Donnerstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit. Der Marokkaner war vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legten sowohl der 32-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Die Strafverfolger sehen in Motassadeq weiterhin einen Helfershelfer der Attentäter vom 11. September 2001 und forderten in Karlsruhe seine Verurteilung wegen Beihilfe zum mehr als 3.000-fachen Mord. In der mündlichen Verhandlung deutete der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf an, dass der Bundesgerichtshof der Revision der Ankläger folgen und den Freispruch wegen Beihilfe zum Mord aufheben könnte.
Wahrscheinlich neuer Motassadeq-Prozess wegen Terrorismus-Verdacht
Der Prozess gegen den mutmaßlichen marokkanischen Terrorhelfer Mounir El Motassadeq aus Hamburg muss aller Voraussicht ein weiteres mal neu aufgerollt werden. Der Vorsitzende Richter des Dritten Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe deutete am Donnerstag an, dass auch das zweite Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts gegen ihn aufgehoben werden soll.
Nach der vorläufigen Beratung des Senats werde die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg haben. Der Angeklagte hätte dieser Einschätzung nach nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern auch wegen Beihilfe zu den Morden vom 11. September 2001 in New York und Washington verurteilt werden müssen. Der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf betonte jedoch, dass diese Ansicht vorläufig sei. In der Revisionsverhandlung hörte der Dritte Strafsenat am Vormittag die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits das erste Urteil gegen Motassadeq aufgehoben. Am Donnerstag begann in Karlsruhe die Revisionsverhandlung zu seiner zweiten Verurteilung.
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