Nach der abschließenden Beratung am Dienstag habe sich abgezeichnet, dass nur Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch eine abweichende Meinung in einem Sondervotum dokumentieren werde.
Gegen die von Bundespräsident Horst Köhler für den 18. September angesetzte Wahl hatten die beiden Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) geklagt. Sie sehen in der Verkürzung ihres Mandats eine Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte. Hintergrund der Klagen von Schulz und Hoffmannn ist die Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am 1. Juli im Bundestag absichtlich verloren hatte, um die vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen.
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