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D: "Kalif von Köln" in Türkei abgeschoben

Der selbst ernannte "Kalif von Köln", Metin Kaplan, ist von Deutschland in die Türkei abgeschoben worden. Der Islamistenführer wurde am Dienstag von Düsseldorf aus mit einem Privatjet ausgeflogen.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, Kaplan könne trotz der noch laufenden Revision beim Bundesverwaltungsgericht den türkischen Behörden überstellt werden.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) erklärte: „Der Rechtsstaat zeigt, dass er gegen Islamisten wie Metin Kaplan konsequent vorgeht.“ Er werde nach Istanbul gebracht. „Es war klar, dass wir jede rechtliche Chance, Kaplan in die Türkei abzuschieben, nutzen würden. Jetzt musste gehandelt werden – und das hat zügig funktioniert.“

Der Learjet 45 mit Kaplan an Bord verließ Düsseldorf kurz nach 18.30 Uhr. Der „Kalif von Köln“ war am späten Nachmittag in einem Internetcafe in Köln festgenommen worden. Anhänger hätten sich der Polizei vergeblich in den Weg gestellt, um seine Festnahme zu verhindern. Anschließend hätten drei Männer versucht, ihn wieder aus dem Polizeiwagen zu ziehen. Sie seien wegen Verdachts der versuchten Gefangenenbefreiung vorläufig festgenommen worden, sagte Behrens.

Kaplan hätte gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können. Dort war nach Angaben eines Sprechers bis zum Abend aber nichts eingegangen. Kaplans Anwältin Ingeborg Naumann war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte erklärt, Kaplan sei „als Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus“ anzusehen. Es sei deshalb notwendig, seinen Aufenthalt in Deutschland zu beenden. Das Interesse Kaplans an seinem weiteren Verbleib im Bundesgebiet habe „hinter dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Abschiebung zurückzustehen“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Das noch nicht abgeschlossene Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könne den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet nicht rechtfertigen, erklärte das Gericht. Auch Kaplans Argumente, er wolle weiter bei seiner als asylberechtigt anerkannten Ehefrau leben und sei wegen Krankheit reiseunfähig, wiesen die Richter zurück.

Der Abschiebung war ein langer Rechtsstreit vorausgegangen. Kaplan war der Kopf des inzwischen vom Bundesinnenministerium verbotenen „Kalifatsstaats“ in Köln. Er hat eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord an einem Konkurrenten abgesessen.

Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagt Kaplan gegen seine Abschiebung mit der Begründung, in der Türkei drohten ihm menschenrechtswidrige Behandlung und ein unfaires Strafverfahren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Klage im Mai diesen Jahres abgewiesen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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