Ein weiterer Punkt der Anklage lautet: Versuchter Totschlag durch Unterlassen. Der 62-Jährige soll den Tod der 56-Jährigen billigend in Kauf genommen und zudem einen 39-jährigen Patienten falsch behandelt haben.
Die 56-jährige Frau war am 25. November 2003 wegen einer Ozon-Eigenblutbehandlung in der Nürnberger Praxis des heute 62-Jährigen, als bei ihr Komplikationen auftraten. Obwohl die Frau mit Krampfanfällen und Atemnot zusammenbrach, soll es der Heilpraktiker unterlassen haben, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten. Die 56-Jährige starb wenig später an einer Luftembolie.
Bereits drei Wochen zuvor soll es in der Praxis des Heilpraktikers zu einem ähnlichen Zwischenfall gekommen sein: Laut Staatsanwaltschaft traten bei einem 39-jährigen Patienten ebenfalls im Zuge einer Ozon-Eigenblutbehandlung lebensbedrohliche Komplikationen auf. Diese sollen nicht zuletzt durch mangelnde Hygiene in der Praxis hervorgerufen worden sein. Erst nachdem Familienmitglieder des 39-Jährigen den Notarzt alarmiert hatten, wurde der Mann ins Krankenhaus gebracht und gerettet. Ohne Einschreiten der Familie wäre er nach Auffassung der Anklagevertretung gestorben.
Der Heilpraktiker wies im Ermittlungsverfahren jede Schuld von sich. Auch die Vergewaltigung einer Patientin aus dem Jahr 1987, die ihm ebenfalls vorgeworfen wird, sei frei erfunden. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Insgesamt sollen knapp 30 Zeugen und Sachverständige gehört werden.
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