So lautet die Entscheidung des Gerichts. Es war bereits der dritte Prozess in diesem Inzest-Fall.
Das Paar aus Zwenkau in Sachsen hat vier gemeinsame Kinder; in dem Verfahren am Donnerstag ging es um die im April 2004 und April 2005 geborenen Töchter. Im ersten Verfahren war Patrick S. noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, im zweiten Prozess wurde er wegen des zweiten Kindes zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Die Geschwister hatten einander erst im Jahr 2000 kennen gelernt. Patrick S. war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte zunächst in Potsdam.
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