Der Chef der Polizeiorganisation, Wolfgang Speck, sagte gegenüber der Berliner Zeitung (Wochenend-Ausgabe), die Polizei müsse die Daten auch bei Kontrollen nutzen können. Wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, muss ein Abgleich mit den Fahndungsdateien möglich sein, forderte er.
Damit wandte sich Speck gegen die Forderung der Grünen-Fraktion im Bundestag und von Datenschützern, bei der Aufnahme von biometrischen Daten in EU-Pässe ein Verbot für einen Fahndungsabgleich zu verankern. Ein Verbot würde der Polizei Fahndungsmöglichkeiten nehmen, begründete Speck seine Haltung. Er widersprach auch der Argumentation, dass damit auch Unbescholtene als Straftäter verdächtigt würden. Die Polizei wolle lediglich rechtsstaatliche Mittel nutzen, um ihre Arbeit zu verbessern, argumentierte der Gewerkschaftschef.
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