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D: Alpine-Chef Aluta verurteilt

Wegen Schmiergeldzahlungen beim Bau der Münchner Allianz-Arena wurde Dietmar Aluta-Oltyan, Geschäftsführer der Salzburger Alpine Mayreder, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Mit der Verhängung von Bewährungsstrafen ist nach nur eintägiger Verhandlung der Korruptionsprozess gegen Manager des österreichischen Alpine-Baukonzerns vor dem Landgericht München zu Ende gegangen. Der geschäftsführende Gesellschafter Dietmar Aluta-Oltyan (61) wurde wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt, der ehemalige Alpine-Finanz-Chef Willy Hans Böck (60) zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

Außerdem muss Aluta 1,8 Mio., Böck 450.000 Euro Strafe zahlen. Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft verzichtet noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. „Wir tragen es mit Anstand“, sagte Aluta-Oltyan. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die kurze Verhandlungsdauer war möglich geworden, weil sich alle Beteiligten im Vorfeld des Prozesses auf eine „einvernehmliche Beendigung“ des Verfahrens verständigt hatten, wie die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer mitgeteilt hatte. Voraussetzung dafür sollte ein „zumindest überwiegendes Geständnis“ der Angeklagten sein. Tatsächlich verlasen die Verteidiger der beiden Angeklagten Erklärungen, in denen die Zahlung von rund 2,8 Mio. Euro an Schmiergeldnern eingeräumt wurde. „Ich bedaure mein Fehlverhalten“, hieß es in der Erklärung Aluta-Oltyans, der sich nach Zustellung der Anklage im Dezember vergangenen Jahres aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hatte und seitdem in der Alpine-Holding tätig ist.

Mit den Millionen sollte das Vergabeverfahren für den Bau der Münchener Allianz-Fußballarena zu Gunsten von Alpine beeinflußt werden. Der größte Teil der Summe landete bei dem damaligen Geschäftsführer der Stadionbaugesellschaft, Karl-Heinz Wildmoser junior, der deswegen im Mai vergangenen Jahres zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil wurde Rechtsmittel eingelegt.

Die Bestechung im privaten Geschäftsverkehr sei in Österreich zwar keine Straftat, sondern nur Verwaltungsunrecht, dennoch hätten beide Angeklagten mit Unrechtsbewußtsein gehandelt, begründete Gerichtsvorsitzende Knöringer das Urteil. Als besonders strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis der beiden Angeklagten und ihre Bereitschaft, sich einem Strafverfahren in Deutschland zu stellen.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht exakt den Anträgen von Staatsanwalt Gerhard Köstler, denen die Verteidigung ausdrücklich zugestimmt hatte. Die weitaus mildere Bestrafung des Schmiergeld-Gebers im Vergleich zum Schmiergeldempfänger rechtfertige sich dadurch, dass Aluta-Oltyan im Gegensatz zu Wildmoser junior geständig sei und ihm keine Untreue zur Last gelegt werden könne, so der Staatsanwalt. Böck habe nur die Anweisung Alutas ausgeführt, die Schmiergeldzahlungen über Scheinrechnungen abzuwickeln. Er habe aber sehr wohl gewusst, wozu das Geld dienen sollte.

Einig waren sich die Prozessbeteiligten darin, dass die Bestechung eigentlich völlig überflüssig gewesen sei. Die Alpine-Angebote für den Bau der Arena in einem Volumen von 286 Mio. Euro hätten um 24 Mio. Euro unter dem des einzigen verbliebenen Konkurrenten gelegen, so der Staatsanwalt. Alpine hätte wohl auch ohne Schmiergeld den Zuschlag zum Bau der Allianz-Arena erhalten, meinte auch Gerichtsvorsitzende Knöringer. Ob Schmiergeldzahlungen erfolgreich seien oder nicht, spiele jedoch rechtlich keine Rolle.

„Ich habe eine ganze Menge gelernt bei dieser Sache“, hatte Aluta-Oltyan in seinem Schlusswort gesagt. Es bleibe das „wunderbare Stadion, das wir den Münchenern schenken durften, sogar um 24 Millionen billiger“.

Eingestellt wurde das Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen die Deutschland-Tochter des Alpine-Konzerns. Die zwischenzeitlich von einer GmbH in eine AG umgewandelte Gesellschaft mit Sitz in Eching bei München habe sich durch die Bestechungsaktivitäten nicht bereichert, sagte die Vorsitzende Richterin.

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