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Covid-19: Das sind die neuen Maßnahmen in Vorarlberg

Das Land hat am Montag die neuen Maßnahmen präsentiert.
Das Land hat am Montag die neuen Maßnahmen präsentiert. ©VOL.AT/Mayer
Nach der Bundesregierung hat auch das Land Vorarlberg am Montag die neuen Corona-Maßnahmen bekannt gegeben.
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Die Bundesregierung hat am Montag weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Zeitgleich mit deren Inkrafttreten am Freitag werden auch zusätzliche Maßnahmen des Landes wirksam, gab Landeshauptmann Markus Wallner bei einem Pressegespräch im Landhaus bekannt. Dies betreffen insbesondere die Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, die Beibehaltung der Sperrstunde um 22.00 Uhr, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – „also kein geselliges Zusammensein im Anschluss“, betonte der Landeshauptmann: „Wir sind in der zweiten Welle der Corona-Pandemie angekommen.“

Video: Die zweite Welle ist da

Bis zu 120 Neuinfektionen pro Tag

In Vorarlberg wurde am Montag ein neuer Negativ-Rekord mit 155 Neuinfektionen binnen 24 Stunden verzeichnet. Wallner rechnet auch in den kommenden Tagen mit 100 bis 120 Neuinfektionen pro Tag.

Video: Besorgniserregende Zahlen für Vorarlberg

Regelung für Allerheiligen

Wallner appellierte einmal mehr an die Bevölkerung auf Familienzusammenkünfte zu verzichten. Dies gelte insbesondere auch für die kommenden Feiertage Allerheiligen und Allerseelen (1./2. November).

Video: Was die Maßnahme für die Feiertage bedeuten

Ampelregelung und Homeschooling

Auch eine mögliche rote Ampelschaltung für Vorarlberg wurde bei der Pressekonferenz vom Landeshauptmann thematisiert. Sollte diese kommen, würde man Schüler ab der 9. Schulstufe wieder per Homeschooling unterrichten. Wallner gab an, dass er in den kommenden ein bis zwei Wochen mit einer roten Ampelschaltung rechnet, wenn sich die Zahlen nicht stabilisieren.

Video: Regeln für die Schulen und Homeschooling

Regeln für Vereine

Die neuen Maßnahmen treffen auch die Vereine. Diese dürfen sich zur Ausübung des Vereinszwecks noch treffen, Gastrobetrieb und Zusammensitzen nach den Proben sind aber nicht mehr möglich. Ob für die Musikvereine die Regelung der zugewiesenen Sitzplätze gelten, werde die Verordnung der Bundesregierung zeigen.

Video: Was die Maßnahmen für das Vereinsleben bedeuten

Partys

Die neuen Maßnahmen des Landes sollen auch den Privatpartys den Garaus machen. Zusammenkünfte in Räumen, die nicht zum Wohnen vorgesehen werden - wie Garagen oder Ställe - sind verboten. Feste in privaten Wohnräumen könne man nicht verbieten, so Wallner.

Video: Partys im privaten Bereich noch erlaubt?

Registrierungspflicht in der Gastronomie

Ebenso ab Freitag treten folgende Landesmaßnahmen in Kraft: Einführung einer Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomiebetrieben, das Verbot von Festen in Garagen und anderen Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen und die Reduzierung von Vereinstätigkeiten auf deren ursprünglichen Zweck – also kein geselliges Zusammensein im Anschluss. Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22.00 Uhr. Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen bleibt auf 250 Personen Indoor und 500 Outdoor. Sollte die Ampel auf rot geschalten werden, müssen SchülerInnen ab der 9. Schulstufe ins homeschooling. Angesichts der bevorstehenden Feiertage appellierte der Landeshauptmann die Vernunft walten zu lassen: „Bleiben Sie zu Halloween und Allerheiligen zuhause, führen Sie Friedhofsbesuche nur mit dem eigenen Haushalt und ohne große Familienzusammenkünfte durch.“

Video: Registrierungspflicht in der Gastronomie

Maßnahmen für Veranstaltungen und Maskenpflicht

Ab Freitag sind bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen nur mehr maximal sechs Personen zugelassen, sofern es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt. Auch im Freien gilt hier eine neue Grenze, nämlich zwölf Personen. Letzteres greift etwa auch bei Treffen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten, beispielsweise beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern oder in Vereinslokalitäten. Nicht betroffen sind Begräbnisse. Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet. Für alle Veranstaltungen - indoor wie outdoor - gilt ab Freitag Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden.

Video: Was bedeutet das für Events?

Video: Die ganze Pressekonferenz zum Nachsehen

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