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CoV-Tests in Kindergärten weiterhin freiwillig

Testungen in Kindergärten
Testungen in Kindergärten ©APA/dpa
Während an den Schulen schon seit Anfang 2021 flächendeckend regelmäßige Corona-Tests vorgeschrieben sind, sind die Regelungen in den Kindergärten auch im dritten Jahr der Coronapandemie uneinheitlich.

Das Testangebot wurde zwar mittlerweile deutlich ausgebaut, wie ein APA-Rundruf in den Bundesländern zeigt. Verfügbarkeit und Art der Tests sind aber unterschiedlich, getestet wird teils daheim, teils im Kindergarten. Die Nutzung ist in allen Bundesländern nur freiwillig.

Neben Praktikerinnen und Praktikern haben auch Expertinnen und Experten wiederholt Sicherheitskonzepte auch für Kindergärten eingefordert. Immerhin ist bei kleinen Kindern Abstandhalten oder Maskentragen kaum möglich. Im Zentrum müssten laut einem aktuellen Papier der Forschungsplattform "Covid-19 Future Operations" Lüften und PCR-Speicheltests stehen, die deutlich verlässlichere Ergebnisse liefern als Antigen-Schnelltests. PCR-Tests kommen bei den heimischen elementaren Bildungseinrichtungen allerdings noch kaum zum Einsatz.

Vorarlberg und Tirol

In Tirol wird auf APA-Anfrage auf das PCR-Gurgeltestangebot des Landes verwiesen. Dieses stehe auch den Kindern zur Verfügung, sobald sie gurgeln bzw. spülen können. In Vorarlberg können Kindergärten Testkits bei den Gemeinden anfordern, Eltern erhalten diese für die Testung der Kinder zu Hause.

Verbindlicher sind die Vorgaben beim Kindergartenpersonal: Dieses muss in allen Bundesländern einen aktuellen 3G-Nachweis erbringen. Wer kein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat besitzt, muss also testen. In Oberösterreich, Niederösterreich Vorarlberg und der Steiermark etwa sind dafür zwei PCR-Tests pro Woche notwendig, in Salzburg und in Kärnten muss zumindest einer der wöchentlichen Tests ein PCR-Test sein. In Wien müssen zudem auch Geimpfte und Genesene einmal pro Woche PCR-testen, im Burgenland muss von diesen täglich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Zusätzlich zu 3G müssen die Pädagoginnen und Pädagogen in der Regel außerhalb der Gruppe und im Kontakt mit anderen Erwachsenen FFP2-Maske tragen. Zum Teil können aber Träger eine weitergehende Maskenpflicht vorgeben.

Lüftungsgeräte in den Bundesländern

Kein größeres Thema in den Kindergärten sind laut den Rückmeldungen aus den Ländern Lüftungsgeräte. In Salzburg etwa hat Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) eine Förderung bei der Anschaffung von Luftfiltern, Lüftungsanlagen und CO2-Ampeln eingerichtet, bei der die Hälfte der Anschaffungskosten übernommen werden. Die Kindergartenbetreiber - in Salzburg sind das vor allem die Gemeinden - haben das allerdings kaum angenommen: Nur 10 Prozent der Räume wurden mit solchen Geräten ausgestattet. Auch in Vorarlberg fördert das Land die Anschaffung eines Lüftungsgeräts. In Niederösterreich wurde den Gemeinden als Kindergartenerhaltern je ein CO2-Gerät pro Gruppe zur Verfügung gestellt. In anderen Bundesländern verweist man auf die Möglichkeit der Fensterlüftung.

(APA)

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