AA

Coronavirus in Altenheimen und Spitälern: Auch positiv getestete Mitarbeiter dürfen arbeiten

Auf das Coronavirus positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern dürfen nun auch arbeiten.
Auf das Coronavirus positiv getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern dürfen nun auch arbeiten. ©APA/dpa/Oliver Berg (Sujet)
Auch positiv auf das Coronavirus getestete Mitarbeiter von Altenheimen und Krankenhäusern dürfen nun an ihrem Arbeitsplatz tätig werden, allerdings nur wenn aufgrund des CT-Werts von über 30 keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das geht aus einer Verordnung hervor, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstagvormittag veröffentlicht hat.

Weiters wird in der Verordnung, die auch die Öffnungszeiten im Handel limitiert (siehe APA 128), klar gestellt, dass in den Spitälern Patientenanwälte zuzulassen sind. Gleiches gilt in Pflegeheimen für Bewohnervertreter und in allen Einrichtungen für Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

Vorgehen wird nicht geändert

Im Sozialministerium betont man, dass sich an der bisherigen Praxis, die bereits seit Mai angewendet wird, nichts ändert. Sie wird nun nur in der Verordnung klar gestellt. Unterstrichen wird, dass diejenigen Personen, die wieder in den Dienst zurückkehren können, angesichts des festgelegten CT-Werts nicht mehr ansteckend sind.

Hintergrund ist, dass für Pflegepersonal höhere Standards gelten. Für sie endet zwar auch frühestens zehn Tage nach Symptombeginn die Quarantäne, sie müssten aber zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Da das Virus aber oft noch wochenlang nachweisbar ist, hat man sich eben auf den CT-Wert von 30 verständigt, ab dem jemand in der Regel als nicht mehr ansteckend gilt.

>> Mehr Nachrichten und Infos rund um die Coronakrise

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wirtschaft
  • Coronavirus in Altenheimen und Spitälern: Auch positiv getestete Mitarbeiter dürfen arbeiten