Coronavirus in Altenheimen und Spitälern: Auch positiv getestete Mitarbeiter dürfen arbeiten
Weiters wird in der Verordnung, die auch die Öffnungszeiten im Handel limitiert (siehe APA 128), klar gestellt, dass in den Spitälern Patientenanwälte zuzulassen sind. Gleiches gilt in Pflegeheimen für Bewohnervertreter und in allen Einrichtungen für Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.
Vorgehen wird nicht geändert
Im Sozialministerium betont man, dass sich an der bisherigen Praxis, die bereits seit Mai angewendet wird, nichts ändert. Sie wird nun nur in der Verordnung klar gestellt. Unterstrichen wird, dass diejenigen Personen, die wieder in den Dienst zurückkehren können, angesichts des festgelegten CT-Werts nicht mehr ansteckend sind.
Hintergrund ist, dass für Pflegepersonal höhere Standards gelten. Für sie endet zwar auch frühestens zehn Tage nach Symptombeginn die Quarantäne, sie müssten aber zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Da das Virus aber oft noch wochenlang nachweisbar ist, hat man sich eben auf den CT-Wert von 30 verständigt, ab dem jemand in der Regel als nicht mehr ansteckend gilt.
(APA/Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.