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Coronavirus: Finanzspritze für Ländle-Sportvereine

Sportvereine bekommen durch Corona entfallene Einnahmen ersetzt
Sportvereine bekommen durch Corona entfallene Einnahmen ersetzt ©VLK
Das Land setzt weitere Schritte, um das Vereinswesen sowie das Ehrenamt im Zuge der Corona-Krise zu unterstützen.


Nach dem kürzlich vorgestellten Leitfaden für Veranstalter sowie Besucher von Veranstaltungen wurde mit der neuen Info-Hotline 1450+1 eine direkte Auskunfts- und Informationsstelle eingerichtet, die insbesondere auch Vereinen bei der coronakonformen Planung und Durchführung von Veranstaltungen behilflich sein kann.

1450+1 ergänzt Leitfaden

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen.

COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten

Gesundheitslandesrätin Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen.

Härtefonds für Sportvereine

Der mit 700 Millionen Euro dotierte bundesweite NPO-Unterstützungsfonds (NPO = Non-Profit-Organisationen) für Vereine erstattet wegen den Corona-Beschränkungen entgangene Einnahmen nur zu einem sehr kleinen Teil (sieben Prozent). Durch das Verbot der Durchführung beispielsweise einer Sportveranstaltung kann der entgangene Gewinn jedoch mitunter beträchtlich sein und in der Folge erhebliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Für diese Situation hat die Landesregierung für den Sportbereich die Einrichtung eines Härtefonds beschlossen. „Mit dem Instrument können all jene Verluste zu einem großen Teil kompensiert werden, die der NPO-Fonds nicht abdeckt“, informiert Sportlandesrätin Rüscher.

Finanzaufwand bei rund einer Million Euro

Gewährt wird ein Landeszuschuss von bis 10.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind Vorarlberger Sportvereine und Landes-Sportfachverbände mit Sitz in Vorarlberg sowie Organisationen, die sogenannte Leuchtturmveranstaltungen für den Vorarlberger Sport durchführen. Die Dachverbände ASVÖ, UNION und ASKÖ sind ihren Vereinen bei der Antragstellung behilflich. Auf ihre Empfehlung hin wird die Antragstellung ab Anfang August möglich sein, damit vorgängig der NPO-Förderantrag abgewickelt werden kann. Wie der NPO-Fonds gilt auch der Sport-Härtefonds des Landes für den Zeitraum der ersten drei Quartale des laufenden Jahres, also bis 30. September 2020. Berechnungen des Landes zufolge liegt der gesamte finanzielle Mehraufwand für die Beihilfe geschätzt bei rund einer Million Euro.

(red)

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