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Coronabedingte Flug-Ausfälle: Hochbetrieb bei Ticket-Schlichtungsstelle apf

Zahlreiche Flüge ausgefallen: 1,1 Mio. Euro Rückzahlungen wurden in 1.800 Verfahren für Flugreisende erwirkt
Zahlreiche Flüge ausgefallen: 1,1 Mio. Euro Rückzahlungen wurden in 1.800 Verfahren für Flugreisende erwirkt ©Pexels/Maria Tyutina (Sujet)
So manche Reise fiel in den letzten Monaten ins Wasser - die Coronapandemie und die damit verbundenen Ausfälle von Flügen haben auch bei der Schlichtungsstelle apf für Hochbetrieb gesorgt.
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Bis Ende Jänner seien in 1.800 Verfahren mit Covid-19-Bezug über 1,1 Millionen Euro an Rückzahlungen ausgehandelt worden, teilte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Donnerstag mit. Während die Fluglinien wie gesetzlich vorgesehen gut kooperierten, gab es bei Buchungen über Ticketplattformen teilweise Probleme.

EU-Fluggastrechteverordnung: Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises

Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, erinnert daran, dass Flugpassagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung des vollen Ticketpreises haben, wenn eine Fluglinie einen Flug absagt. Betroffene müssen sich zunächst an die Fluglinie wenden, Musterbriefe dafür bietet die apf auf ihrer Homepage (https://www.apf.gv.at/de/). Wenn das nichts fruchtet, kann bei der apf - soweit der geplante Flug im Zuständigkeitsbereich liegt - ein Schlichtungsantrag eingereicht werden. Die apf arbeitet gratis und verlangt auch keine Erfolgsprovision, wie private Anbieter, die für die Reisenden bei Fluglinien intervenieren.

In neun Verfahren weigerten sich Unternehmen, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Hier prüft die apf weitere rechtliche Schritte., heißt es in der Aussendung. Flugunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an Schlichtungsverfahren der apf mitzuwirken. Bei Reisevermittlern oder Online-Buchungsplattformen hat die apf hingegen keine Druckmittel. "Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu Problemen bei der Rückerstattung von Ticketkosten bei Buchung über einen Online-Vermittler kommt. Daher rät die apf Passagieren unbedingt dazu, direkt beim jeweiligen Flugunternehmen zu buchen", so Röhsler.

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist Anlaufstelle

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist auch für Reisende im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr da. Sie bietet zu zahlreichen Fragen kostenlose außergerichtliche Schlichtungsverfahren an. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

(APA/Red)

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