Gegen den in Dornbirn praktizierenden Arzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Stadtarzt soll gegen Paragraf 178 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Dieser lautet wie folgt:
Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch
übertragbare Krankheiten
§ 178. Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.
Arzt im Visier der Behörden
Der Arzt soll u.a. auf das Tragen von Masken in der Ordination verzichtet haben oder auch Patienten mit offensichtlichen Covid-19-Symptomen ohne Behandlung oder Test-Aufforderung wieder nach Hause geschickt haben.
In diversen Telegram-Gruppen von Corona-Maßnahmenkritikern wurde seine Praxis auch erwähnt, wenn es um das Ausstellen von Befreiungsattesten für Mund-Nasen-Schutzmasken ging. Der Arzt sei außerdem in Diensten der Stadt Dornbirn tätig. Mehr Infos in Kürze.
(VOL.AT)
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