Unverändert bleibt in der Phase 4 der Kurzarbeit die Einkommen-Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent für Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit kann im Normalfall um 30 Prozent reduziert werden - in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf 0 Prozent möglich.
Weiterbildungen sollen forciert wrden
Weiterbildungen werden weiterhin gefördert und sollen forciert werden - Betriebe bekommen 60 Prozent vom AMS zurückerstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter während Kurzarbeit qualifizieren lassen.
Kurzarbeit kein Modell auf Dauer
Kurzarbeit sei in ihrer jetzigen Form notwendig, solange es behördliche Schließungen gebe, wurde heute betont, allerdings sei sie kein Modell auf Dauer. Nach Juni ist ein schrittweiser Ausstieg geplant und es soll andere Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen geben.
(APA)
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