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Corona-Entschädigungen: 14.700 Akten noch offen

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Bisher wurden 33 Millionen Euro an Corona-Entschädigungen zugesagt. Das Land Vorarlberg hat bisher (Stand 13. September) in 4.829 Fällen Corona-Entschädigungszahlungen zugesprochen, davon 783 an Beherbergungsbetriebe.

Das Land Vorarlberg hat bisher (Stand 13. September) in 4.829 Fällen Corona-Entschädigungszahlungen zugesprochen, davon 783 an Beherbergungsbetriebe.Von den in Summe zugesagten 33,3 Millionen Euro sind mehr als zwei Drittel bereits gebucht und freigegeben. Knapp 14.700 Akten sind noch offen, davon betreffen ca. 330 Beherbergungsbetriebe. Zur Bearbeitung dieser Fälle soll das Entschädigungsteam weiter verstärkt werden, außerdem wird die Optimierung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe – etwa über die generische Förderverwaltung – vorangetrieben, schreibt Landesrätin Martina Rüscher in ihrer Beantwortung einer Landtagsanfrage.

Mehr Neuanträge im Herbst

Die Zahl einlangender Anträge auf Vergütung des Verdienstentgangs für abgesonderte unselbständige Beschäftigte ist stark vom Infektionsgeschehen abhängig. Im Herbst sei wieder mit mehr Neuanträgen zu rechnen, so Rüscher. Die Infektionslage im Sommer hatte zur Folge, dass Personal, das aus dem Infektionsteam dem Entschädigungsteam zugeteilt wurde, wieder zurückbeordert werden musste. Derzeit umfasst das dem Entschädigungsteam zugeteilte Personal des Landes Vorarlberg 35 Vollzeitstellen. Es wird weiterhin qualifiziertes Personal gesucht und der Personalstand laufend aufgestockt, zudem werden Verfahrensabläufe ständig optimiert. Es ist jedoch zu beachten, dass Personalerweiterungen und Veränderungen in den Abläufen immer mit entsprechender Einschulungszeit verbunden sind.

Rüscher fordert erleichterte Bearbeitungsform

Rüscher verweist auf die Komplexität der Antragsbearbeitung, weil jeder einzelne Antrag wiederum mehrere „Subanträge“ für einzelne abgesonderte Beschäftigte enthalten kann. Anträge werden chronologisch abgearbeitet, parallel wurde ein Team für die rasche Bearbeitung von Neuanträgen eingerichtet. Seit Jänner 2021 steht ein Webformular für Neuanträge zur Verfügung, dieses wurde durch ein automatisches Berechnungsmodell ergänzt. Das „lässt zwar eine automatisierungsunterstützte und schnellere Bearbeitung der über das Webformular einlangenden Anträge erwarten, ersetzt jedoch nicht die inhaltliche Prüfung und Berechnung, die jeder weiteren Bearbeitung voranzugehen hat“, erläutert Landesrätin Rüscher.

Grundsätzlich ist die rechtlich vorgegebene Art der Einzelfallbearbeitung nicht geeignet, um eine solche Masse an Anträgen rasch abzuarbeiten, fügt sie hinzu: „Wir fordern daher auf Bundesebene, dass künftig für solche Verfahren erleichterte Formen der Bearbeitung geschaffen werden, wie beispielsweise über FinanzOnline.“

(Red.)

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