Corona-Besuchsregeln für Heime gelockert

Lediglich bei den Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen kommt es zu Lockerungen, teilte die Parlamentskorrespondenz in einer Aussendung mit. Ab Samstag dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen.
Selbiges gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Logopäden und deren Patienten sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Neue Auflagen gibt es dagegen für Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, hieß es. Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen. Die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde entsprechend novelliert.
Kritik von FPÖ und NEOS
Die FPÖ kritisierte die Verlängerung, auch die NEOS sehen die andauernden Ausgangsbeschränkungen kritisch. Die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen hingegen wurden von der Opposition ausdrücklich begrüßt, hieß es.
Der heutige Beschluss war nötig, weil die Lockdown-Regelung am 27. Februar ausgelaufen wären. Nach längstens zehn Tagen muss der Hauptausschuss laut Gesetz die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen - falls nötig - verlängern.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.