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Corona-Lockdown: Hilfen für Handel von 20 bis 60 Prozent gestaffelt

Fixkostenzuschuss II auch für größere Betriebe.
Fixkostenzuschuss II auch für größere Betriebe. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Samstagabend die Eckpunkte für die Corona-Förderungen präsentiert. Körpernahe Dienstleistungen werden - wie bereits der Gastro- und Hotelsektor - für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt bekommen. Für den Handel gibt es eine gestaffelte Lösung, dies sei den unterschiedlichen Voraussetzungen geschuldet.
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Als Basis für den Handel gelten 40 Prozent Umsatzabgeltung, mit Zu- und Abschlägen auf 20 bis 60 Prozent. Bereiche mit verderblicher und stark saisonaler Ware werden zu einem höheren Anteil unterstützt als jene Branchen, wo die Waren keiner oder kaum einer Wertminderungen unterliegt und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind, so Blümel. Als Beispiele führt er aus: Blumenhändler bekommen 60 Prozent, für den Möbelhandel gibt es 20 Prozent.

Beantragung für den Umsatzersatz

Umgehend wird das Geld aber nicht fließen. Aufgrund der Komplexität müssten einige technische Anpassungen vorgenommen werden. Bis dahin werde die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein. Die Auszahlung der genehmigten Anträge "wird natürlich weiterhin erfolgen", so Blümel heute vor Journalisten.

Lockdown: Erweiterung der Bezieher von Subventionen

Eine Erweiterung der Bezieher von Subventionen betrifft auch den Fixkostenzuschuss II. Zur Anwendung kommt ein Zwei-Säulen-Modell: Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie "frustrierte Aufwendungen" (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben, so der Finanzminister.

Beide Versionen seien "in Finalisierung" und erste Anträge würden noch im November möglich sein. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) sei für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

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(APA/Red)

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