Copyright-Klage abgewiesen: KI darf mit echten Büchern lernen

Ein Urteil in San Francisco sorgt international für Aufmerksamkeit: Der Technologiekonzern Meta darf weiterhin urheberrechtlich geschützte Bücher zum Training seiner KI-Modelle verwenden. Das entschied ein US-Bundesgericht am 25. Juni 2025. Geklagt hatten mehrere Autoren, die ihre Rechte durch die Nutzung ihrer Werke verletzt sahen. Der zuständige Richter wies die Klage ab, da die Kläger keine ausreichenden Belege für einen wirtschaftlichen Schaden vorgelegt hatten. Das Urteil bezieht sich jedoch ausschließlich auf diesen konkreten Fall und lässt die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit von KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken offen.
Kläger scheiterten mit Argumentation
Die Klage wurde von rund einem Dutzend Schriftstellern eingereicht, darunter prominente Namen wie Ta-Nehisi Coates und Richard Kadrey. Sie warfen Meta vor, ihre Bücher ohne Zustimmung verwendet zu haben, insbesondere über Quellen wie LibGen – eine sogenannte Schattenbibliothek mit nicht autorisierten Kopien zahlreicher Werke. Ziel der Autoren war es, die Praxis des ungefragten Text-Minings urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden.
Fair Use als rechtliche Grundlage
Richter Vince Chhabria wies die Klage ab. Er argumentierte, dass Metas Nutzung unter die in den USA geltende Fair-Use-Regelung falle. Entscheidend sei, dass die Inhalte zur Entwicklung einer neuen, transformativen Technologie verwendet wurden. Der Richter stellte jedoch klar, dass dies keine generelle Rechtfertigung für die Verwendung geschützter Werke darstelle – die Kläger hätten schlicht keine hinreichenden Argumente geliefert.
Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie ähnlicher Urteile ein. Bereits Anfang der Woche entschied ein anderes US-Gericht zugunsten des KI-Startups Anthropic, das seine Modelle mit legal gescannten Büchern trainiert hatte. In beiden Fällen bleibt offen, wie Gerichte in Zukunft mit Inhalten umgehen, die aus nicht autorisierten Quellen stammen.
Marktauswirkungen als möglicher Knackpunkt
Der Richter wies darauf hin, dass künftige Klagen unter dem Aspekt des Marktschadens größere Erfolgschancen haben könnten. Wenn KI-Modelle dazu beitragen, den kreativen Markt zu überschwemmen, könnte das langfristig negative Effekte für Urheber haben. Eine abschließende rechtliche Bewertung steht jedoch weiterhin aus – viele ähnliche Verfahren sind anhängig.
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