CO2-Steuer: Ausnahmen für energieintensive Betriebe
Damit sollen besonders energieintensive Branchen international wettbewerbsfähig bleiben und mögliche Doppelbelastungen durch den EU-Emissionshandel vermieden werden. Die Unternehmen müssen die Steuer aber vorfinanzieren - Rückerstattungen für 2022 können ab April 2023 beantragt werden.
Rückerstattung der CO2-Bepreisung für energieintensive Betriebe
Grundsätzlich sind jene Unternehmen, die bereits vom EU-Zertifikatehandel erfasst sind, von der nationalen CO2-Bepreisung ausgenommen. Andere energieintensive produzierende Unternehmen erhalten je nach Betroffenheit unter dem nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe zurück. Das soll die Produktion in Österreich konkurrenzfähig halten. Außerdem gibt es für die Landwirtschaft eine pauschale Kompensation pro bewirtschaftetem Hektar. Die Rückerstattungen werden im kommenden Jahr 200 Mio. Euro ausmachen.
Regelung gilt rückwirkend
Die Regelung wird rückwirkend für ein abgelaufenes Kalenderjahr gelten. Der Gesetzesentwurf liegt zur Genehmigung bei der EU-Kommission. Die österreichische Regelung sei großzügiger als jene in Deutschland, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) laut Aussendung. Er gehe "angesichts der herausfordernden geopolitischen Lage von einer raschen Entscheidung der Kommission aus, immerhin sind es die gemeinsamen Klimaziele, die wir mit dieser Maßnahme erreichen wollen."
(APA/Red)
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